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Gegenzeichnung

das im Konstitutionalismus verwendete verfassungstechnische Mittel, den Monarchen zu entmachten und ihn durch die Mitunterschrift des Ministerpräsidenten oder zuständigen Fachministers von der politischen Verantwortung zu befreien, die auf den Gegenzeichnenden übergeht. Die modernen parlamentarisch-demokratischen Staaten haben dieses Mittel beibehalten, um einerseits die Repräsentationsstellung des Staatsoberhaupts zu betonen und andererseits die politische Verantwortlichkeit bei jenen Staatsorganen zu belassen, die der parlamentarischen Kontrolle unterstehen. Auch nach Art. 58 GG bedürfen daher die Verfügungen des Bundespräsidenten der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder durch den zuständigen Bundesminister.

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