Lexikon
Mindestlohn
Minimallohnuntere Grenze des in einem Wirtschaftszweig (einer Beschäftigungsart) zu zahlenden Entgelts, in der Regel gesetzlich oder durch Tarifvertrag festgelegt (Österreich: Bundesgesetz von 1957); soll vor allem im Niedriglohnsektor sicherstellen, von eigener Arbeit, ohne weitere staatliche Unterstützung, leben zu können. – 1997 wurde im deutschen Baugewerbe für alle Arbeitnehmer durch Allgemeinverbindlichkeitserklärung ein Mindestlohn vorgeschrieben; seit 2007 gibt es in Deutschland in sechs Branchen einen Mindestlohn (Bau-, Fleischwirtschaft, Speditions-, Transport-, Logistikgewerbe, Gebäudereinigerhandwerk). Über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz gilt er auch für ausländische Arbeitnehmer, die für deutsche Betriebe und Auftraggeber tätig werden. Als siebte Branche führt ab 2008 der Bereich der Briefzusteller den Mindestlohn in Deutschland ein. 2009 wurden noch sechs weitere Branchen in das Entsendegesetz aufgenommen (Wach- und Sicherheitsgewerbe, Altenpflege, Abfallwirtschaft, Großwäschereien, Bergbauspezialdienste, Weiterbildungseinrichtungen). Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass die Branche eine Tarifbindung von mindestens 50 Prozent aufweist.
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