Lexikon
Territoriạlstaat
im alten Dt. Reich seit dem 13. Jh. der Staat eines Fürsten, bis ins 16. Jh. meist dualistisch, da dem Landesherrn (Territorialfürsten) die Landstände gegenüberstanden u. beide oft verschiedene Landgebiete u. getrennte Verwaltungen hatten. Seit dem 16. Jh., insbes. im Zeitalter des Absolutismus, gelang es den Landesherren, die Landstände zu beseitigen oder zurückzudrängen.

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