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Einige typische Reisemängel
Natürlich ist auch am Urlaubsort nicht nur heiterer Sonnenschein. Irgendwo gibt es immer einen kleineren Schandfleck, den jedoch die meisten Reisenden problemlos ignorieren können. Andere Schandflecken sind hingegen so riesig, dass sie als Schandberg bezeichnet werden dürfen. Einige Reisemängel dieser Art können sein:
Was können Betroffene tun?
Grundsätzlich haben Reisende mehrere Mittel, um sich zur Wehr zu setzen. Wichtig ist, die Art der Mängel niederzuschreiben. Zudem können Pauschalreisende andere Schritte einleiten, als selbstständig Reisende:
Zudem kommt es auf die Mängel an. Einige lassen sich noch direkt vor Ort beheben, sodass der Urlaub doch schön wird. Andere hingegen können vor Ort zwar moniert werden, werden in der Regel aber erst nach der Rückkehr vergolten:
Jeder Tourist sollte Fotos von den Mängeln machen und sich dokumentieren lassen, dass diese gemeldet wurden. Der Reiseveranstalter hat eine kurze Frist zur Behebung vor Ort. Stimmen andere Punkte nicht, so werden diese auch vor Ort dokumentiert, aber zu Hause bearbeitet. Jeder Tourist kann einen Rechtsanwalt aufsuchen und diesen mit dem Reiseveranstalter kommunizieren lassen. In der Regel steht Touristen durchaus ein Preiserlass oder gar Schadenersatz zu. Hierzu existiert die sogenannte Frankfurter Tabelle, in der einige Minderungen exemplarisch aufgezeigt werden. Wurde das Hotel selbst gebucht, sollten sich Reisende unbedingt an das jeweilige Reiseportal wenden und mit den dortigen Anwälten sprechen. Häufig setzen sie sich für die Forderungen der Reisenden ein - und nehmen notfalls auch das Hotel aus dem Angebot, wenn es absolut nicht den Anforderungen entspricht.

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Fazit - nicht alles hinnehmen
Kein Reisender muss alles hinnehmen, was ihm im Urlaub nicht geboten wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Individual- oder Pauschalurlaub handelt. Pauschalreisende sollten sich bei Problemen und Mängeln direkt an den Reiseveranstalter wenden und schmutzige Zimmer gleich mit dem Hotelpersonal besprechen. Doch auch Individualtouristen haben Rechte. Funktioniert die Mängelbehebung nicht auf eigene Faust, steht ihnen immer der Weg zum Reiseportal, auf dem sie gebucht haben, zur Verfügung. Mit Glück halten sich sogar Mitarbeiter im Urlaubsort auf. Konnten während des Urlaubs einige Punkte nicht behoben werden, können Pauschal- und Individualreisende über einen Rechtsbeistand Schadenersatz fordern.




