Eine Verfassung für Europa?
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Eine Verfassung für Europa?

Bild: Foto: Yoursmile, CC0, via Wikimedia Commons

Am 13. Juni 2003, einem Freitag, hatte der Europäische Konvent seinen Entwurf für die „Verfassung der Europäischen Union“ vorgelegt. Seit Februar 2002 debattierten und stritten 105 Vertreter von 28 europäischen Staaten darüber, wie die Europäische Union (EU) so reformiert werden kann, dass sie auch im Kreis von bald 25, später einmal sogar 28 Mitgliedern handlungsfähig bleiben kann. Es galt und gilt, die EU fit für die Zukunft zu machen.

Der Konvent

Am 13. Juni 2003, einem Freitag, hatte der Europäische Konvent seinen Entwurf für die „Verfassung der Europäischen Union“ vorgelegt. Seit Februar 2002 debattierten und stritten 105 Vertreter von 28 europäischen Staaten darüber, wie die Europäische Union (EU) so reformiert werden kann, dass sie auch im Kreis von bald 25, später einmal sogar 28 Mitgliedern handlungsfähig bleiben kann. Es galt und gilt, die EU fit für die Zukunft zu machen.

Den Auftrag, eine Art europäische Verfassung zu entwerfen, hatten die Staats- und Regierungschefs bei ihrem Gipfel im Dezember 2001 gegeben. Erstmals waren sie dazu bereit, dass ein Konvent die Grundlage für eine umfassende Reform der EU-Verträge ausarbeiten sollte. War dies bislang ausschließlich Sache der nationalen Regierungen, so gehörten dem Europäischen Konvent auch Abgeordnete des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente an. Und: Die zehn Mitgliedstaaten, die im Mai 2004 der Union beitraten, sowie die drei Aspiranten Bulgarien, Rumänien und die Türkei hatten ebenfalls Vertreter in die „verfassungsgebende Versammlung“ geschickt. Unter der strengen, mitunter patriachalischen Ägide des Konventspräsidenten Valéry Giscard d'Estaing, dem früheren Staatspräsidenten Frankreichs, erarbeiteten die Konventionalisten den Entwurf für eine Verfassung der Europäischen Union - sollte er in Kraft treten, wäre es die erste Verfassung für eine Gemeinschaft europäischer Staaten in der Geschichte.

Ergebnisse im Überblick

Obwohl es während der 16-monatigen Debatten oft nicht danach aussah, konnte der Konvent seine Arbeit erfolgreich abschließen. Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick:

  • Die Verträge der Europäischen Union und der - bislang noch bestehenden - Europäischen Gemeinschaften (EG) fasst der Verfassungsentwurf zu einem einheitlichen Vertragswerk zusammen.
  • „Die Union achtet die nationale Identität ihrer Mitgliedstaaten“ formuliert der Entwurf für Artikel I-5. Das heißt: Aus der Union werden nicht die „Vereinigten Staaten von Europa“.
  • Die Union erhält die Rechtspersönlichkeit (Entwurf Artikel I-6) und tritt die Rechtsfolge der Europäischen Gemeinschaft an. Bislang ist die EU ein für Laien kaum zu verstehendes Gebilde, das aus drei „Säulen“ besteht - von denen lediglich die EG Rechtspersönlichkeit besitzt, also Rechtsakte erlassen kann.
  • Zuständigkeiten der Union und der Mitgliedstaaten grenzt der Entwurf deutlicher ab, das Prinzip der „Subsidiarität“ wird stärker betont (Entwurf Artikel I-9). Es soll, vergleichbar mit der Aufgabenverteilung von Bund und Ländern in Deutschland, eine „ausschließliche“ und eine „geteilte“ Zuständigkeit geben (Entwurf Artikel I-11).
  • Rechtsakte der EU sollen Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten haben (Entwurf Artikel I-10).
  • Erstmals soll das Europäische Parlament (EP) den Präsidenten der Europäischen Kommission wählen (Entwurf Artikel I-19). Bislang musste es lediglich dem von den Staats- und Regierungschefs ernannten Kandidaten zustimmen.
  • Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedschaften, die sich als „Europäischer Rat“ (ER) treffen, bauen ihre Macht innerhalb der EU weiter aus: Den ER erhebt der Entwurf für Artikel I-20 in den Rang eines Organs, zudem soll ein neuer „Präsident des Europäischen Rates“ künftig die Arbeit des Gremiums leiten. Viele Abgeordnete des EP und der Kommission befürchten, dass dieser Präsident die Rolle der auf das Gemeinwohl der Gemeinschaft verpflichteten Kommission schwächen könnte.
  • Ebenfalls neu: Erstmals soll es einen Außenminister der EU geben, der dann zugleich Vizepräsident der Kommission ist (Entwurf Artikel I-27). Als Kandidat für diesen Posten wird der deutsche Außenminister Joschka Fischer (Grüne) gehandelt.
  • Die Bürger der Europäischen Union können die Initiative für ein Europäisches Bürgerbegehren einleiten, um zu erreichen, dass die Kommission zu einem bestimmten Thema einen Rechtsakt ausarbeitet (Entwurf Artikel I-46).
  • Die bislang unverbindliche „Charta der Grundrechte der Union“ will der Konvent mit der Aufnahme in die Verfassung - als deren zweiten Teil - zu einem einklagbaren Grundrechtekatalog machen.
  • Wenn die „eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung“ der in der Verfassung genannten Werte der EU durch einen Mitgliedstaat besteht, könnten bestimmte Rechte dieses Mitglieds zeitweise ausgesetzt werden (Entwurf Artikel I-58).
  • Neu ist auch das Recht der Mitgliedstaaten, aus der Union auszutreten (Entwurf Artikel I-59).

Zu den großen Fortschritten gehört auch, dass das Europäische Parlament mehr Rechte erhalten soll und eine - nahezu - gleichgewichtige Machtposition wie der von den Regierungen gestellte Ministerrat werden kann. Gleichwohl bleibt es weitgehend bei den komplizierten Entscheidungsverfahren im Rat, einstimmige Beschlüsse sind weiterhin für zahlreiche Themen vorgesehen - etwa in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP).

Vertrag und Ratifizierung

Am 29. Oktober 2004 haben die Staats- und Regierungschefs sowie die Außenminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Rom den "Vertrag über eine Verfassung für Europa" unterzeichnet. Jetzt müssen alle 25 Mitgliedsstaaten den Vertrag ratifizieren ob parlamentarisch oder per Referendum bleibt jedem Land überlassen. Insgesamt allerdings wird dieser Prozess bis mindestens 2006 dauern. Erst dann werden die Bürger der Union endgültig wissen, in welcher Verfassung sie künftig sind. Und Valéry Giscard d'Estaing kann dann rückblickend urteilen, ob die Begründung für die Verleihung des Karlspreises an ihn im Mai 2003 berechtigt war: „In Würdigung der vornehmen und historischen Aufgabe, eine Verfassung für das Vereinte Europa auszuarbeiten, die die Gemeinschaft ihren Bürgern noch näher bringt.“

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