Europa praktisch: Arbeiten europaweit
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Europa praktisch: Arbeiten europaweit

Bild: Foto: Willy Pragher, CC BY 4.0, via Wikimedia Commons

Der Arbeit sind in der Europäischen Union (EU) keine Grenzen gesetzt: Jeder Bürger hat das Recht, sich in einem anderen Staat der EU niederzulassen, dort eine Arbeit aufzunehmen und die Familienangehörigen nachziehen zu lassen; lediglich den Zugang zu bestimmten öffentlichen Diensten etwa bei Justiz oder Polizei können die Mitgliedstaaten beschränken. Außer einer Aufenthaltserlaubnis, auf die ein Anspruch besteht, sind keine behördlichen Genehmigungen erforderlich. Das Recht auf Freizügigkeit und Niederlassung besteht in der Gemeinschaft seit 1968, viele Hindernisse etwa bei der Anerkennung von Diplomen oder Berufsnachweisen erschwerten jedoch lange die Freizügigkeit. Erst mit dem Inkrafttreten des Binnenmarktes 1993 sind sie weitgehend aus dem Weg geräumt.

Der Arbeit sind in der Europäischen Union (EU) keine Grenzen gesetzt: Jeder Bürger hat das Recht, sich in einem anderen Staat der EU niederzulassen, dort eine Arbeit aufzunehmen und die Familienangehörigen nachziehen zu lassen; lediglich den Zugang zu bestimmten öffentlichen Diensten etwa bei Justiz oder Polizei können die Mitgliedstaaten beschränken. Außer einer Aufenthaltserlaubnis, auf die ein Anspruch besteht, sind keine behördlichen Genehmigungen erforderlich. Das Recht auf Freizügigkeit und Niederlassung besteht in der Gemeinschaft seit 1968, viele Hindernisse etwa bei der Anerkennung von Diplomen oder Berufsnachweisen erschwerten jedoch lange die Freizügigkeit. Erst mit dem Inkrafttreten des Binnenmarktes 1993 sind sie weitgehend aus dem Weg geräumt.

Doch noch nutzt nur eine verschwindend kleine Minderheit die Möglichkeit, im Ausland eine Arbeit anzunehmen: Im Jahr 2000 verlegten nach Angaben der Europäischen Kommission lediglich 225.000 EU-Bürger ihren Wohnsitz in einen anderen Staat der Union ― das waren weniger als 0,1 Prozent der EU-Bevölkerung.

Hilfen bei der Stellensuche

Damit sich die Bürger ausführlich über die Arbeits- und Lebensbedingungen in anderen Staaten informieren können, hat die Europäische Kommission das Netz “EURES – Europäischer Beschäftigungsdienst” eingerichtet. Die EURES-Berufsberater, die in der Regel bei Arbeitsämtern angesiedelt sind, helfen Arbeitnehmern bei der Suche nach einem Job oder der Vorbereitung auf das Bewerbungsgespräch. Ferner bietet EURES eine Job-Datenbank im Internet an (siehe Links).

Ausführliche Informationen über die Arbeits- und Lebensbedingungen, über Bildungssysteme und Sozialschutz der einzelnen Staaten sind auf der von der Europäischen Kommission eingerichteten Website “Dialog” erhältlich. In allen Mitgliedstaaten der EU gibt es ferner Kontaktstellen, die über die Rechte im Binnenmarkt informieren. In Deutschland ist dies das Bundesministerium der Finanzen (BMF).

Hilfe bei Problemen

Auch wenn die meisten Probleme durch harmonisierte Rechtsvorschriften inzwischen beseitigt sind, sind die Rechts- und Sozialsysteme der Mitgliedstaaten in den Details höchst verschieden. Das trifft insbesondere im Falle der Übertragung von Sozialversicherungs- und Pensionsrechten zu. Für solche Fälle bieten die EU-Bürgerberater eine kostenlose Rechtsberatung an. Bei Fragen zur Anerkennung von Diplomen oder Nachweisen der Berufsbefähigung können sich Bundesbürger an eine Kontaktstelle im Bundesministerium für Wirtschaft wenden.

Kontakt

EU-Informationsstelle
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Telefon: 01888 / 682 - 33 05, -32 78, -55 55
Fax: 01888 / 682 35 44
EMail: eu-infostelle@bmf.bund.de
www.bundesfinanzministerium.de
Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland
EU-Bürgerberaterin

Unter den Linden 78
10117 Berlin
Telefon: 030 / 22 80 24 50
Fax: 030 / 22 80 28 80
EMail: eu-de-buergerberater@cec.eu.int
www.eu-kommission.de
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
Kontaktstelle Binnenmarkt

Scharnhorststraße 34-37
10115 Berlin
Telefon: 01888 / 615 63 56
Fax: 01888 / 615 53 79
EMail: vera.stahl@bmwi.bund.de
www.bmwi.de

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