Gleiches Recht für alle
Will ein deutscher Student sein Studium etwa in Frankreich, Großbritannien oder Italien aufnehmen, gilt heute: Die jeweilige Hochschule muss ihn unter den gleichen Bedingungen aufnehmen wie einen einheimischen Studenten. Für ein längeres Studium in einem anderen EU-Land ist lediglich eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich, und darauf besteht ein Rechtsanspruch. Die Genehmigung kann lediglich dann versagt bleiben, wenn keine Krankenversicherung und eigenen Einkünfte nachgewiesen werden können. Und wer in Deutschland einen Anspruch auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) hat, erhält auch bei einem Auslandsstudium für begrenzte Zeit die BaföG-Hilfen – vorausgesetzt, die ausländische Hochschule ist mit einer inländischen vergleichbar und der Aufenthalt im Ausland lässt sich auf das Inlandsstudium anrechnen.




