Erforderliche Unterlagen
Weiterhin unentbehrlich ist bei jedem Aufenthalt in einem EU-Land ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und bei Autofahrten der Führerschein und die Fahrzeugpapiere (sie sind in allen Ländern der Union gültig). Nicht fehlen sollten auch die “Grüne Versichertenkarte” für Haftpflichtfälle sowie – für den Notfall – das bei den Krankenversicherungen erhältliche Formular E 111, das die Abrechnung von Hilfen bei medizinischen Notfällen in einem anderen EU-Land erleichtert. Sollen auch Bello oder Mucki mit auf die Reise gehen, ist es notwendig, sich vorher zu informieren: Die meisten Mitgliedstaaten fordern für Hunde und Katzen ein gültiges Tollwut-Impfzeugnis.
Einheitliche Regeln
Im Zuge der Einführung des Binnenmarkts 1993 sind durch EU-Rechtsvorschriften zahlreiche Regeln angepasst worden – reisende EU-Bürger profitieren davon.
- Straßenverkehr: Das Anlegen eines Gurtes, Tragen eines Sturzhelms sowie Kindersitze im Auto sind in allen EU-Ländern vorgeschrieben. Für das Telefonieren mit dem Handy gilt: Wer eine Freisprechanlage eingebaut hat, fährt am sichersten. In Italien ist sie zwingend, Kopfhörer sind nicht erlaubt.
- Notruf, Auslandsvorwahl: In allen Staaten der EU sind die Notrufnummern (112) und die Vorwahlen ins Ausland (00) inzwischen vereinheitlicht.
- Einkäufe: Solange sie für den privaten Gebrauch bestimmt sind, können Bürger in einem anderen EU-Land beliebige Waren kaufen, ohne zusätzliche Steuern zu entrichten. Für Zigaretten und Spirituosen gelten als Höchstmengen für den Privatgebrauch beispielsweise 800 Zigaretten, 400 Zigarillos oder 10 Liter Alkohol. In Dänemark, Finnland und Schweden sind die Mengen geringer, da diese Staaten die EU-Regelungen erst ab 2004 anwenden. Ohnehin ist der Einkauf in den skandinavischen Staaten ein teures Vergnügen: Hier gelten die mit Abstand höchsten Mehrwertsteuer-Sätze in der EU. Abweichende Höchstmengen gelten auch noch für einige Gebiete mit Sonderstatus wie etwa Helgoland oder die Kanarischen Inseln.
Erheblich verbessert sind durch EU-Vorgaben auch die Rechte von Flugpassagieren. So haben Flugreisende einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich, wenn sie trotz Buchung auf einem Linienflug nicht befördert werden, weil dieser überbucht ist. In solchen Fällen sind die Fluggesellschaften verpflichtet, den betroffenen Passagieren ein Antragsformular auszuhändigen, das über die Bestimmungen der Ausgleichsleistungen informiert.
Hilfe bei Problemen
Gibt es nach einem Unfall in einem EU-Land zu Hause Probleme mit der Kfz- oder Krankenversicherung, muss guter Rat nicht teuer sein: Eine Bürgerberaterin der Europäischen Kommission bietet kostenlose Rechtsberatung (Telefon 030/22 80 24 50, E-Mail eu-de-buergerberater@cec.eu.int). Wichtige Tipps geben auch die Verbraucherzentralen.
Regel-Mehrwertsteuersätze in den Mitgliedstaaten der EU
| Dänemark | 25,0 % |
| Schweden | 25,0 % |
| Finnland | 22,0 % |
| Belgien | 21,0 % |
| Irland | 20,0 |
| Österreich | 20,0 % |
| Italien | 20,0 % |
| Frankreich | 19,6 % |
| Niederlande | 19,0 % |
| Griechenland | 18,0 % |
| Großbritannien | 17,5 % |
| Portugal | 17,0 % |
| Spanien | 16,0 % |
| Deutschland | 16,0 % |
| Luxemburg | 15,0 % |




