Methode Echternach: Drei Schritte vorwärts, zwei zurück
Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sind von ganz besonderer Natur. Zweifellos gehört die Schweiz zu Europa, und zwar nicht nur geographisch, sondern auch politisch, kulturell und gesellschaftlich. Und wirtschaftlich ist die Schweiz von der Europäischen Union geradezu abhängig: Über zwei Drittel der eidgenössischen Exporte gehen in die EU-Mitgliedstaaten, fast vier Fünftel der Importe stammen von dort.
Dennoch war die Schweiz in ihrer Europapolitik seit 1945 immer in der Rolle der Getriebenen, nicht der Antreibenden. Stets endete die zögerliche Haltung der Eidgenossen damit, letztlich doch auf eine veränderte Umwelt reagieren zu müssen statt beizeiten selbst zu agieren. Eine Europapolitik nach dem Muster der Echternacher Springprozession – drei Schritte vorwärts, zwei Schritte zurück – war die Folge.
Freihandel statt Integration
Die Schweiz stand der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), dem Vorläufer der heutigen EU, 1957 skeptisch gegenüber. Sie bevorzugte eine reine Freihandelszone – so wie Großbritannien. Daher zählte die Schweiz 1960 zu den Gründungsmitgliedern der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Die EFTA konzentrierte sich auf den Abbau von Handelsschranken, während die damalige EWG eine wirtschaftliche und politische Integration ihrer Mitgliedstaaten anstrebte. Der EFTA gehörten neben der Schweiz zunächst Norwegen, Dänemark, Großbritannien, Portugal, Österreich und Schweden an.
Gleichwohl stellte die Schweiz 1962 bei der EWG ein Assoziationsgesuch. Dies wurde jedoch von Frankreich blockiert, das eine Erweiterung der EWG ablehnte. Damit war die Schweiz von ihrem wichtigsten Handelspartner Deutschland durch Zollschranken abgeschnitten. Das Problem konnte erst 1972 durch ein Freihandelsabkommen mit der EWG gelöst werden. Unterdessen begann die EFTA zu bröckeln. Die EG erwies sich als der stärkere Magnet. Großbritannien, Irland und Dänemark verließen die EFTA und traten 1973 der Europäischen Gemeinschaft bei.
Gehe zurück auf Los!
Die EG-Staaten trieben ihre Einigung weiter voran und verabschiedeten 1986 die Einheitliche Europäische Akte. Sie sah die Errichtung eines Binnenmarktes mit freiem Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital ("vier Freiheiten") bis zum Jahr 1993 vor. Das erhöhte den Druck auf die Schweiz und die anderen EFTA-Staaten. Sie mussten ihre Position überdenken. Ihre Wirtschaft war in Gefahr, vom EG-Binnenmarkt abgeschnitten zu werden.
Zum Ende der achtziger Jahre verhandelten die EFTA-Mitglieder daher mit der EG über eine Annäherung. Das Ergebnis war der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) von 1994. Die EFTA-Staaten übernahmen die "vier Freiheiten" des Binnenmarktes und die Grundzüge des EG-Wettbewerbsrechts. Die EFTA-Mitglieder Österreich, Finnland, Schweden, Norwegen und auch die Schweiz stellten ein EG-Beitrittsgesuch. Doch die Eidgenossen überlegen es sich im letzten Moment doch anders: In einer Volksabstimmung lehnen 50,3 Prozent der Schweizer 1992 den EWR ab. Das Beitrittsgesuch wird eingefroren. Die Schweiz steht wieder ganz am Anfang.
EU-Annäherung folgt der Salami-Taktik
Nach diesem Tiefpunkt der Schweizer Europapolitik geht die Regierung in Bern zur Salami-Taktik über. Jetzt soll die Annäherung an das inzwischen zur Europäischen Union (EU) verschmolzene übrige Westeuropa scheibchenweise erreicht werden. Die negativen Folgen der Nicht-Teilnahme am Binnenmarkt sollen durch bilaterale Abkommen mit der EU in Grenzen gehalten werden.
Wieder gerät die Schweiz unter Zugzwang, als Österreich, Finnland und Schweden 1995 der Europäischen Union beitreten. Die Eidgenossen sind jetzt mit Norwegen, Island und Liechtenstein in der EFTA allein. Nach langwierigen Verhandlungen werden 1999 sieben bilaterale Verträge in den Bereichen Personenverkehr, Landverkehr, Luftverkehr, Landwirtschaft, Forschung, technische Handelshemmnisse und öffentliche Beschaffung unterzeichnet. In einer Volksabstimmung werden die Verträge im Mai 2000 mit 67,2 % der Voten akzeptiert und treten schließlich am 1.7.2002 in Kraft, nachdem die Ratifizierung in der EU und der Schweiz abgeschlossen ist.
Die Schweiz wäre allerdings nicht die Schweiz, wenn die Europa-Befürworter unter den Eidgenossen nicht wieder einen Dämpfer erhielten. Am 4. März 2001 lehnt das Schweizervolk eine Initiative "Ja zu Europa!" mit 77 Prozent der Stimmen ab. Die Initiative sah vor, sofort Beitrittsverhandlungen mit Brüssel aufzunehmen. Die Regierung rief die Bevölkerung auf, die Initiative der EU-Befürworter abzulehnen. Die Voraussetzungen für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen seien noch nicht gegeben, argumentierte Bern.
Des Pudels Kern: das Bankgeheimnis
Trotz aller Rückschläge verhandeln die Schweiz und die Europäische Union auch weiterhin über zusätzliche Abkommen zum Umweltschutz, zur Angleichung von Statistiken und zum Handel mit verarbeiteten Agrarprodukten sowie zur Betrugsbekämpfung. Auf der Tagesordnung steht damit auch das heikle Bankgeheimnis. Brüssel drängt darauf, dass EU-Bürger, die Steuern hinterziehen, nicht länger durch das Schweizer Bankgeheimnis geschützt werden.
"Das Bankgeheimnis ist nicht verhandelbar", sagt dazu Kaspar Villiger, von 1996 bis 2003 Finanzminister der Schweiz. Andere hohe Beamte plädieren hingegen für eine flexiblere Haltung. Danach könnte die Schweiz zumindest die Hinterziehung von indirekten Steuern wie zum Beispiel Mehrwert- oder Tabaksteuer aufdecken. Für hinterzogene direkte Steuern, also etwa die Einkommensteuer, bliebe das Bankgeheimnis gewahrt. Brüssel verlangt hingegen weiterhin die vollständige Übernahme des EU-Rechtsbestands, was wesentlich weitergehende Zugeständnisse der Schweiz erfordern würde.
EU-Beitritt: Viel Weile, wenig Eile
Dennoch hat die Berner Regierung für ihre künftige Europapolitik eine klare Zielsetzung: Mittelfristig sollen weitere bilaterale Abkommen ausgehandelt werden. Längerfristig heißt das Ziel nach wie vor EU-Beitritt. Die Regierung sieht die Interessen und Souveränität der Schweiz auf Dauer innerhalb der Gemeinschaft besser gewahrt als außerhalb. Dabei schlagen die Eidgenossen ihr eigenes, geruhsames Tempo an: In der Legislaturperiode bis 2007 will die Regierung erst einmal entscheiden, ob die Zeit für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen reif ist oder nicht. Der Selbstfindungsprozess der Schweizer wird also wohl noch etwas Geduld erfordern.
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