
Die Minderheitenpolitik der lettischen Regierung führte immer wieder zu innenpolitischen Kontroversen und zu Verstimmungen mit Russland. In dem Bestreben, die lettische Identität des Staates, wie er bis 1940 bestand, wiederherzustellen und die lettische Sprache zu fördern (Sprachengesetz 2000), wurden die meisten Nicht-Letten nach der Wiederherstellung der Souveränität von der Staatsbürgerschaft und damit dem Wahlrecht (vorerst) ausgeschlossen. Die Einbürgerung von Personen und Familien, die vor 1940 keine lettischen Staatsbürger waren, wurde nach dem Staatsbürgerschaftsgesetz von 1994 von bestimmten Voraussetzungen abhängig gemacht, z. B. das Alter, Sprachkenntnisse, Verzicht auf doppelte Staatsbürgerschaft, feste Arbeitsstelle.





