Los Angeles, Paris oder Tokio - schon die Startseite von Airbnb lädt zum Träumen ein und vermittelt den Eindruck, dass der Traumurlaub oder die Unterkunft in einer pulsierenden Metropole nur wenige Klicks entfernt liegt. Statt sterilen Hotelzimmern sieht man hier Fotos von lebendigen, persönlichen Zimmern in bunten Farben und lächelnden Gastgebern.
Kein Wunder. Denn die Inserate bei Airbnb stammen nicht von Hotels oder Pensionen, sondern von Menschen auf der ganzen Welt, die gerade einfach Platz in der Wohnung haben. Egal, ob es das Kellerzimmer ist oder ein ganzes Loft. Der Grundgedanke dahinter: Ungenutzter Wohnraum soll geteilt werden und Menschen können von der persönlichen Begegnung profitieren - durch Insidertipps oder das Kennenlernen einer anderen Kultur. Doch stimmt das heute noch?
Wohnraum teilen
Airbnb ist ein auf den ersten Blick einfach ein Online-Portal, das Übernachtungen vermittelt. Doch anders als Webseiten wie Booking oder Trivago vermittelt es keine Hotels, sondern Privatunterkünfte. Eingecheckt wird also nicht mehr beim Empfangsmitarbeiter vom Hotel, sondern bei Leon aus Berlin, der gerade ein Zimmer frei hat.
Das soll für beide Seiten interessant sein, weil man mit einem freien Zimmer noch etwas Geld nebenher verdienen kann und die Preise für Reisende oft günstiger sind als im Hotel. Während in Berlin beispielsweise der Preis pro Nacht beim privaten Anbieter bei circa 55 Euro liegt, sind es in einem Hotel mindestens 80 Euro.
Besonders beliebt in Metropolen
Und das Konzept ist beliebt: In Deutschland werden jährlich 14,5 Millionen Übernachtungen in Privatunterkünften von Online-Portalen wie Airbnb, Wimdu oder 9flats vermittelt. Besonders in Metropolen wird das Angebot gerne genutzt: Fast zwei Drittel der Übernachtungen wurden in Berlin, München, Hamburg oder Köln gebucht. Das passt auch zum generellen Trend des Städtereisens. Der Marktanteil des Großstädte-Tourismus stieg in den letzten neun Jahren von 11,4 Prozent auf 20,8 Prozent.
Hinzu kommt: Airbnb und Co bieten auch Unterkünfte abseits vom Mainstream, weil jeder anbieten kann, was er hat. Das kann das Schloss in der Provence genauso sein, wie ein Hausboot in Amsterdam oder ein Baumhaus in der Eifel. Inzwischen kann man so in der ganzen Welt übernachten, denn Angebote gibt es in 191 Ländern. Ob man den Gastgeber dann auch noch näher kennenlernt, entscheidet sich oft vor Ort. Von der reinen Schlüsselübergabe bis zur gemeinsamen Partynacht scheint alles möglich zu sein.
Unfaire Wettbewerbsvorteile
Doch was als nachhaltiges, innovatives Konzept gedacht war, sorgt inzwischen für Streit und Besorgnis. Dafür gibt es vor allem zwei Gründe: Auf der einen Seite machen die Privatunterkünfte den Hotels und Pensionen Konkurrenz und nutzen dabei einen Wettbewerbsvorteil: Der Vermieter muss kein Gewerbe anmelden, nicht die strengen Regeln des Hotelgewerbes erfüllen und zahlt auch erstmal keine Steuern.
Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass viele Wohnungen bei Airbnb zum Teil sehr wohl gewerblich vermietet werden. Verräterisch ist beispielsweise, wenn übermäßig viele Angebote eines Anbieters zur Verfügung stehen oder bestimmte Wohnungen und Appartements ständig als Ferienwohnung vermietet werden.
Knappheit auf dem Wohnungsmarkt
Zum Zweiten fördern die Portale aber auch die Wohnraumknappheit. Denn für die Vermieter ist die kurzzeitige Vermietung als Unterkunft deutlich lukrativer als ein normaler Mietvertrag. Deshalb kommen gerade kleinere Wohnungen oft gar nicht erst auf dem Mietmarkt, sondern werden ausschließlich für Airbnb und Co genutzt.
Das Nachsehen haben die Wohnungssuchenden. Denn gerade in den für Touristen oder Geschäftsreisende attraktiven Großstädten sinkt dadurch das Angebot von kleinen Apartments. Diese werden aber dringend gebraucht. In Berlin steht beispielsweise rechnerisch nur für jeden zwölften Ein-Personen-Haushalt auch eine Ein-Zimmer-Wohnung zur Verfügung. „Wenn dann mehrere tausend solcher Unterkünfte überwiegend in Innenstadt-Lagen dem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt entzogen werden, verstärkt das den Engpass extrem“, sagt Stefan Brauckmann von der Gesellschaft für Beteiligungen und Immobilienentwicklungen.
Städte steuern gegen
Deswegen hat Berlin inzwischen gegengesteuert, indem es das Zweckentfremdungsverbot eingeführt hat. Um eine Wohnung als Ferienwohnung zu vermieten, braucht es seitdem eine Genehmigung. Wer gegen die Auflagen verstößt und keine Genehmigung vorlegen kann, muss mit Strafen von bis zu 100.000 Euro rechnen. Inzwischen kann jeder, der einen Verstoß vermutet, diesen sogar beim Amt melden.
Anders sieht es dagegen aus, wenn man nur Teile der eigenen Wohnung vermietet. Wenn der Mieter oder Eigentümer dauerhaft in seiner Wohnung wohnt, darf er bis zu 50 Prozent der Wohnfläche vermieten. In einer Zwei-Zimmer-Wohnung dürfte das kleinere Zimmer also weiterhin ohne Genehmigung angeboten werden. Im Urlaub darf dagegen sogar die gesamte Wohnung untervermietet werden, allerdings nur zu den ortsüblichen Preisen.
Mit solchen Regelungen ist Berlin nicht allein - auch andere Städte reagieren inzwischen auf den Airbnb-Hype. Selbst die Hochburg New York hat schon ein Gesetz erlassen, nachdem Häuser und Wohnungen nur für längere Zeiträume von 30 Tagen oder mehr vermietet werden dürfen.




