Verbotene Reise-Mitbringsel: Aufgepasst bei tierischen Souvenirs
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Verbotene Reise-Mitbringsel: Aufgepasst bei tierischen Souvenirs

Bild: Foto: Lukas Beck, CC BY 4.0, via Wikimedia Commons

Von einer Reise bringen wir als Erinnerung gerne Souvenirs mit einem Hauch Exotik mit. Aber Vorsicht: Gerade Mitbringsel, die aus Tieren oder Pflanzen hergestellt werden, fallen oft unter das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES). Sie dürfen weder gehandelt, noch nach Deutschland eingeführt werden. Wer sich Ärger mit dem Zoll ersparen will, sollte lieber genau hinschauen und sich informieren.

Ob exotische Muschelschalen, Korallenschmuck oder Schnitzereien aus Elfenbein oder Schildpatt: In vielen Urlaubsregionen werden sie als Souvenirs verkauft. Auch ausgestopfte Tiere oder Taschen und Kleidung aus exotischen Tierhäuten werden angeboten. Doch wer hier unbekümmert zugreift, der bekommt spätestens bei der Ankunft am heimatlichen Flughafen ein Problem.

Spätestens am Flughafen-Zoll ist Schluss

"Dies ist illegal, denn es gelten Tierschutz- und Tierseuchengesetze ebenso wie internationale Artenschutzbestimmungen", warnt Norbert Holthenrich vom Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF). "Der Handel mit gefährdeten Pflanzen und Tieren macht die biologische Vielfalt auf der Erde ärmer." Denn oft sind die Tiere, von denen diese Souvenirs stammen, nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) geschützt und unterliegen damit strengen Handelsverboten. Wer von einer Fernreise zurück in die EU kommt, riskiert Ärger mit dem Zoll.

Laut Bundesamt für Naturschutz hat der Zoll im vergangenen Jahr an deutschen Flughäfen bei etwa 1.000 Beschlagnahmen über 70.000 Gegenstände sichergestellt. Darunter waren beispielsweise lebende Schildkröten, Steinkorallen, Elfenbeinschnitzereien, Erzeugnisse aus Reptilienleder oder Orchideen. Ohne spezielle artenschutzrechtliche Dokumente drohen an der Grenze die Beschlagnahme der Andenken und ein Bußgeld.

Was ist verboten?

Leider ist aber nicht immer leicht zu erkennen, was nun verboten und was erlaubt ist. Als Tourist tappt man daher schnell in die Artenschutz-Falle. Illegal sind in jedem Fall lebende Tiere oder Pflanzen der geschützten Arten, dazu gehören viele Papageien, Reptilien- und Katzenarten, Käfer, Schmetterlinge und Riesenmuscheln. Auch Jagdtrophäen geschützter Arten und alle Nashornprodukte sind grundsätzlich verboten, ebenso Meeresschildkröten oder Gegenstände aus Schildpatt.

Bei einigen Tierprodukten gibt es aber Ausnahmen: Ist ein Souvenir ausdrücklich für den eigenen Gebrauch bestimmt, dann dürfen bestimmte Produkte trotz Schutz eingeführt werden – aber nur in geringen Mengen. Dazu gehören bis zu drei Schalen von Riesenmuscheln oder Fechterschnecken, zwei Perlenketten oder Armbänder oder bis zu vier Produkte aus Krokodilleder. Aber Vorsicht: Sind diese Souvenirs ein Geschenk oder besteht der Verdacht, dass damit gehandelt werden könnte, gilt die Ausnahme nicht.

Lieber keine Hunde und Katzen als "Mitbringsel"

Aber auch bei wild lebenden Hunden oder Katzen, die Tierfreunde aus Mitleid nach Deutschland mitnehmen möchten, ist Vorsicht geboten: In vielen Urlaubsländern gibt es nach wie vor Tollwut. Deswegen dürfen Hunde und Katzen nur dann bei uns eingeführt werden, wenn sie mindestens 40 Tage vor Grenzübertritt gegen Tollwut geimpft wurden. In der Europäischen Union ist zudem der EU-Heimtierpass bei Hunden, Katzen und Frettchen Pflicht, außerdem müssen alle Tiere mit einem Mikrochip markiert sein.

Experten raten aber ohnehin davon ab, Tiere aus dem Urlaub mitzubringen. Einer der Gründe: Viele Hunde und Katzen vor allem aus dem Mittelmeerraum sind oft krank. Sie leiden an Tropenkrankheiten, die nur schwer behandelbar sind – die Therapie ist oft langwierig und teuer. Generell sollte man daher das Tier noch am Urlaubsort gründlich durchchecken und entwurmen lassen. Noch besser ist es, stattdessen Tierschutzprojekte vor Ort zu unterstützen, die den Tieren dort langfristig helfen können.

Quellen im Internet

Souvenirführer vom WWF

Hinweise zum Artenschutz vom Zoll

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