Weltpolitik mit Tarnkappe: Zur Entscheidung über den UNO-Beitritt der Schweiz
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Weltpolitik mit Tarnkappe: Zur Entscheidung über den UNO-Beitritt der Schweiz

Bild: Foto: qwesy qwesy, CC BY 3.0, via Wikimedia Commons

“Dabei“ oder “nicht dabei“ - das ist die große Frage in der Schweiz am 3. März 2002: In einer Volksabstimmungen wird über den Beitritt der Schweiz zu den Vereinten Nationen (UNO) entschieden. Der Wettstreit zwischen Kritikern und Befürwortern ist in vollem Gange.

Nicht zum ersten Mal wird abgestimmt

Schon 1986 versuchte eine Schweizer Bürgerinitiative mit Unterstützung der Regierung, die Eidgenossen zum Beitritt zur UNO zu bewegen. Damals kritisierten Gegner vor allem eine Großmachtpolitik innerhalb der UNO zur Zeit des Kalten Krieges, die Entscheidungen bestimmte und behinderte. Ferner fanden sie, dass das häufige “Nein“ der Supermächte USA und UdSSR die sinnvolle und friedensstiftende Politik der UNO neutralisiere - was weder den Zielen der Organisation noch denen der Schweiz entspräche. Da sah man wenig Chancen für die sprichwörtliche Neutralität der Schweiz, die innerhalb einer solchen Machtkonstellation kaum hätte aufrecht erhalten werden können. 1986 lehnten die Schweizer den Beitritt zur UNO folglich mit großer Mehrheit ab.

Neutralität: Pro & Contra

Nun wird in der Schweiz zum zweiten Mal über den Beitritt zur UNO abgestimmt. Trotz weltpolitischer Umwälzungen - besonders durch den Zerfall der Sowjetunion und des osteuropäischen Verteidigungsbündnisses 1989/90 - sind die Argumente der Kritiker die alten geblieben. Noch immer will man nicht in den “großmachtpolitischen Sog“ geraten und so die Neutralität der Schweiz gefährden. Dagegen erklärt die Bundesregierung offiziell immer wieder, dass ein UNO-Beitritt nicht automatisch das Ende der Neutralität bedeute. Schließlich seien beispielweise Schweden, Österreich und Finnland als vollwertige UNO-Mitgliedsstaaten ebenfalls neutral.

Das ist Wasser auf die Mühlen der UNO-Befürworter, sehen sie doch in der Neutralität ohnehin nur noch den alten Zopf, den es abzuschneiden gelte, wolle man sich nicht ins außenpolitische Abseits manövrieren. Denn: “Wo alle drin sind, ist der Außenstehende nicht neutral - er ist nur draußen.“ So lautet ein Slogan der “Pro-Beitritt-Fraktion,“ der von der Wahrheit nicht so weit entfernt scheint. Außer der Schweiz gehören weltweit nur noch zwei Staaten freiwillig nicht der UNO an: der Vatikanstaat mit seinem völkerrechtlichen Sonderstatus, und Taiwan, das wegen der Dauerkrise mit China ohnehin als Spezialfall angesehen wird.

Pro & Contra: Militärische Einsätze

Beitrittsgegner fürchten, die Schweiz könne vom UNO-Sicherheitsrat zur Teilnahme an militärischen UNO-Missionen verpflichtet werden. Befürworter halten den Artikel 43 der UNO-Charta dagegen, der besagt, dass militärische Einsätze in letzter Instanz der Zustimmung des jeweiligen Staates bedürfen.

Ohnehin hat die Schweiz dem Artikel 66 des Militärgesetzes zugestimmt, welcher militärische Auslandseinsätze auf Grundlage eines UNO- oder OSZE-Mandates vorsieht. Dabei sind “friedensunterstützende Operationen“ immer freiwillig und die Teilnahme an “Kampfhandlungen zur Friedenserzwingung“ ausgeschlossen. Ein militärischer Einsatz mit über 1000 Soldaten über einen längeren Zeitraum als drei Wochen bedarf damit jetzt schon stets der Zustimmung der Schweizer Bundesversammlung. Diese Entscheidung hat die Basis für eine enge Zusammenarbeit und auch für einen potenziellen Beitritt in die UNO gelegt - insbesondere für spätere UN-Friedensmissionen.

Die Schweiz und die UNO - schon lange ein Team

Schon 1948 nahm die Schweiz als einziger Staat innerhalb der damals neu gebildeten UNO einen sogenannten Beobachterstatus ein, der es ihr ermöglichte, gegebenenfalls im UNO-Sicherheitsrat gehört zu werden - allerdings erst auf Wunsch und Einladung durch die bereits beigetretenen Nationen. Die Schweiz konnte also Entscheidungen und Operationen der UNO unverbindlich unterstützen oder ablehnen, ohne als neutraler Staat vor sich und anderen Staaten unglaubwürdig zu erscheinen. Im Vorfeld des Beitritts 1948 war die Schweiz in über dreißig UN-Organisationen ohne Bedenken wegen der Neutralität Mitglied geworden, so zum Beispiel

-1946 bei der Organisation für Ernährung und Landwirtschaft (FAO)
-1947 bei der Zivilenluftfahrtorganisation (OACI) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und
-1948 bei der Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO).

Der für die Schweiz wohl wichtigste Unterschied zwischen der UNO und ihren Spezialorganisationen wie der UNESCO oder der WHO bestand darin, dass erstere als “politische“ Körperschaft angesehen wurde, während letztere als “technisch“ und somit als unpolitisch galten.

Schweiz, UNESCO & Co.

Die Kooperation zwischen der Schweiz und der UNO beruht auf drei wesentlichen Punkten:

1. Die weltpolitischen Zielsetzungen der UNO stimmen mit denen der Schweiz überein - insbesondere bezüglich der Friedenserhaltung, der Respektierung des nationalen Selbstbestimmungsrechts und der Menschenrechte.
2. Es war nie die das Ziel der Schweiz, sich durch das Prinzip der Neutralität in der Welt zu isolieren.
3. Der Verzicht auf die “politische“ Parteilichkeit der Eidgenossen begründete die besondere Partnerschaft zwischen der UNO und der Schweiz und machte Genf als UNO-Sitz zum wichtigsten Standort nach New York, wo sich der UNO-Hauptsitz befindet.

Die Schweiz konnte somit ihr Engagement genau dosieren, wenn es darum ging, bestimmten Kooperationen innerhalb einzelner Organisationen zuzustimmen oder sie abzulehnen, wenn sie einen starken politischen Charakter aufwiesen. Das konnte jedoch im Laufe der Jahre kaum noch sauber auseinander gehalten werden. 1977 musste die Schweiz offiziell eingestehen, dass die “technischen“ Spezialorganisationen sich im Laufe der Zeit auch verstärkt auf den “politischen“ Bereich ausdehnten und sich damit eine Differenzierung dieser beiden Bereiche zunehmend schwieriger gestaltete.

Die Schweiz auf internationalem Parkett

Doch nicht nur in den UN-Organisationen war die Schweiz aktiv - auch auf internationalem Parkett waren die Eidgenossen präsent, und zwar im Rahmen einer “außerordentlichen Mitwirkung.“ So zum Beispiel 1953 in den Korea-Kommissionen und 1956 im Rahmen der ersten “peace-keeping-operation“ der UNO. Bei dieser Operation flog die Swissair Truppen sowie Material von Neapel zum Suezkanal. Mit dieser Aktion sollte der Waffenstillstand nach dem zweiten Nahostkrieg gesichert werden. Bezahlt wurde der Einsatz von der Schweizer Regierung. Ähnliche Aktionen fanden 1960/61 im Kongo, 1963 in Vietnam, 1964 auf Zypern und 1989/90 in Namibia statt. Jüngstes Beispiel für die Zusammenarbeit zwischen UNO und der Schweiz ist der Einsatz einer Dienstkompanie im Rahmen der KFOR-Mission im Kosovo seit 1999.

Weltpolitik mit Scheckbuch

Neben dieser personellen Unterstützung beteiligt sich die Schweiz auch mit harten Franken an einzelnen Operationen und Organisationen: Sie zahlt in ihrer bisherigen Rolle als Beobachter und Mitglied in diversen internationalen Spezialorganisationen rund 500 Millionen Franken pro Jahr, das sind ungefähr 88 Prozent des Beitrages eines UNO-Vollmitglieds. Damit liegt die Schweiz auf Platz 13 und ist innerhalb der UNO ein bedeutender Beitragszahler - allerdings ohne entsprechendes Mitwirkungsrecht.

Die finanziellen Verpflichtungen der Schweiz setzen sich wie folgt zusammen:

1. Pflichtbeitrag an die Spezialorganisationen, bei denen sie voll berechtigtes Mitglied ist, und an das UNO-Sekretariat für den Beobachterstatus (30 Prozent des Beitrages eines Mitglieds);
2. Unterstützung der UNO-Organe und -Programme durch allgemeine Beiträge;
3. Überweisungen an die mit der UNO assoziierten Bretton-Woods-Institutionen, an die Weltbank (IBRD) und an den Internationalen Währungsfonds (IWF), bei denen die Schweiz Mitglied ist;
4. Unterstützung spezifischer Projekte, besonders im Entwicklungsbereich und der humanitären Hilfe.

Eine volle Mitgliedschaft würde die Schweiz laut des Departements für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) weitere 50-60 Millionen Franken jährlich kosten, was im Vergleich zur ohnehin gezahlten Beitragssumme von 500 Millionen Franken vergleichsweise wenig ist. Der finanzielle Aspekt wird also kaum eine essenzielle Rolle bei der Entscheidung über den UNO-Beitritt spielen. Die Befürworter des Beitritts wollen, dass die Schweiz innerhalb der Staatengemeinschaft endlich die Rolle einnimmt, die ihr angesichts ihrer finanziellen und personellen Aufwendungen zusteht.

Sicherlich wäre auch denkbar, dass die Schweiz ihren die UNO unterstützenden und gleichzeitig neutralen Weg fortsetzt. Allerdings bliebe dann die Frage, weshalb die Schweiz jenes Recht auf Mitwirkung, welches ein UNO-Beitritt mit sich brächte, nicht nutzt - insbesondere aus der Perspektive jener Kritiker, welche in der UNO eine “Großmachtpolitik“ zu beobachten glauben. Denn erst die volle UNO-Mitgliedschaft und Mitwirkung der Schweiz schafft die Möglichkeit, eine solche Politik zu beeinflussen und zu verändern.

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