Als Fleisch werden im Allgemeinen die Weichteile bei Tieren und Pflanzen (z. B. gibt es ja auch Fruchtfleisch) bezeichnet. Im Sinn des Fleischbeschaugesetzes ist Fleisch das Muskelfleisch mit Fett, Bindegewebe, Knochen und Knorpeln warmblütiger Tiere, besonders Schlachttiere. Auch wenn Fische nicht warmblütig sind, bestehen sie aus (Fisch-)Fleisch. Der Fischkörper hat ebenfalls Knorpel, bzw. Knochen, Muskeln, Nerven, Blutgefäße und eine Außenhaut. Damit sind alle »Fleisch-Kriterien« erfüllt.
Allerdings unterscheidet sich die Struktur, bzw. die Anatomie eines Fisches völlig von der eines Säugers. Der Fettanteil ist anders, ebenso die Zahl der Blutgefäße und der Muskeln. Deshalb entsteht der Eindruck, dass Fische kein Fleisch hätten.