Der Sozialstaat – Sicherheit und Gerechtigkeit

Der Sozialstaat – Sicherheit und Gerechtigkeit Das oberste Ziel eines Sozialstaats ist es, soziale Gerechtigkeit innerhalb der Gesellschaft zu erreichen und seinen Bürgern eine größtmögliche Absicherung zu bieten. Ein solcher Sozialstaatsgedanke setzt voraus, dass sich alle Bürger beteiligen. Allerdings ist ein Sozialstaat ebenso wie die gesamte Gesellschaft ständigen Entwicklungsprozessen unterworfen, so dass die Sicherungssysteme von heute nicht unbedingt auf die Erfordernisse von morgen zugeschnitten sind: In Deutschland werden die Menschen immer älter, die Zahl der Geburten geht zurück, die Arbeitslosigkeit verharrt auf einem hohen Stand. Die Folge ist eine hohe Belastung der Sozialversicherung, was vor allem die Krankenkassen, Arbeitslosen- und Rentenversicherung trifft. Der Sozialstaat muss umgebaut werden. Doch das ist ein schwieriges Unterfangen, denn vielfältige Bedürfnisse sind dabei zu berücksichtigen. Und ein solcher Umbau kann nur gelingen, wenn alle daran teilhaben und ihren finanziellen Teil dazu beitragen: abhängig Beschäftigte und Selbständige ebenso wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Junge und Alte. In allererster Linie aber ist der Staat gefragt. Er muss die Rahmenbedingungen setzen. Auch die Arbeitswelt verändert sich. Neue Techniken kommen auf, schaffen neue Berufsbilder und lassen alte völlig verschwinden. Längst kann nicht mehr nur in nationalen Dimensionen gedacht werden. »Globalisierung« heißt das Schlagwort. Handel und Produktion vollziehen sich auf internationaler Ebene. Kommunikations- und Informationstechnik haben dazu geführt, dass die Welt enger zusammenrückt. Entfernungen sind nebensächlich geworden. Die Arbeitnehmer müssen den neuen Erfordernissen entsprechend ausgebildet werden, die Unternehmen müssen einen wachen Blick auf den Weltmarkt haben. Und auch hier gilt: Nur gemeinsam wird man die neuen Herausforderungen bewältigen können. Keinem Arbeitgeber kann dies ohne die Arbeitnehmer gelingen. Und kein Arbeitnehmer kann die Belange der Arbeitgeber außer Acht lassen. Soziale Sicherung: Ziele, Nutzen, Kosten Wann ist ein Staat ein Sozialstaat? Man spricht von einem Sozialstaat, wenn Rechtsordnung, Verwaltungstätigkeit und politische Maßnahmen soziale Gerechtigkeit innerhalb der Gesellschaft erreichen sollen. Der Sozialstaat strebt die soziale Absicherung seiner Bürger sowie den Ausbau des Gesundheitswesens, die Humanisierung der Arbeitswelt und eine sozialverträgliche Umweltpolitik an. Gleichzeitig wird an den Bürger die Erwartung gestellt, dass er als Beitrag zum Sozialstaat Steuern und Sozialabgaben zahlt. Diese Art der Finanzierung macht den Sozialstaat abhängig von wirtschaftlichem Erfolg. In der Regel legt ein Staat in seiner Verfassung fest, ob er sich dem Sozialstaatsgedanken verpflichtet fühlt. In diesem Fall muss der soziale Aspekt bei der Gesetzgebung berücksichtigt werden. In Deutschland ist der Sozialstaatsgedanke in verschiedenen Artikeln des Grundgesetzes festgehalten. Artikel 20 Absatz 1 legt fest, dass die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist. Artikel 28 Absatz 1 besagt: »Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaats im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen.« Artikel 72 Absatz 2, in dem es um die Gesetzgebungsbefugnisse von Bund und Ländern geht, legt fest, dass der Bund in der konkurrierenden Gesetzgebung Gesetze erlassen muss, »wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet (...) eine gesetzliche Regelung erforderlich macht«. Zwar fällt in keinem dieser drei Artikel ausdrücklich das Wort »Sozialstaat«, doch leitet sich aus ihnen ein Sozialstaatsgebot für die Bundesrepublik Deutschland ab. Was ist das oberste Ziel des Sozialstaats? Jedem seiner Bürger ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen und einen gewissen Wohlstand zu sichern. Der Sozialstaat will die aus unterschiedlicher sozialer Herkunft resultierende Chancenungleichheit ausgleichen und das Abgleiten in wirtschaftliche Abhängigkeit vermeiden. Zu den Maßnahmen des Sozialstaats zählen also neben den reinen Unterstützungsleistungen (etwa Sozialhilfe) auch die Umverteilung von Einkommen und Vermögen (z. B. durch Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Arbeitnehmersparzulage), die Stärkung der Arbeitnehmerrechte (z. B. durch das Betriebsverfassungsgesetz), der Mieterschutz und die Förderung des Wohnens in den eigenen vier Wänden sowie die Unterhaltung öffentlicher Bildungseinrichtungen wie Schulen, Universitäten und Stätten der Erwachsenenbildung. Was will ein Wohlfahrtsstaat? Den materiellen Wohlstand seiner Bürger fördern und sichern. Dabei greift der Wohlfahrtsstaat steuernd in marktwirtschaftliche Prozesse ein. Zudem strebt er die Chancengleichheit für seine Bürger an, die durch gleiche Bildungsmöglichkeiten und soziale Absicherung erreicht werden soll. Die Finanzierung des Wohlfahrtsstaats erfolgt zumeist über hohe Steuern und Abgaben – insbesondere bei Spitzenverdienern. Während der Sozialstaat Freiheit und soziale Absicherung zu verbinden sucht, wird dem Wohlfahrtsstaat vorgeworfen, dass der hohe Versorgungsgrad zur Abnahme von Eigeninitiative und Selbstverantwortung führe. Was besagt das Sozialstaatsgebot? Die aus dem Grundgesetz abgeleitete Annahme, dass der Staat für einen gewissen sozialen Ausgleich zwischen Arm und Reich sowie für die soziale Grundsicherung des Einzelnen und die Chancengleichheit aller Bürger sorgen muss. Chancengleichheit bedeutet z. B., dass jeder, unabhängig von seiner Herkunft und seinem Vermögen, die Möglichkeit erhalten muss, den Bildungsabschluss zu machen, der seinen Fähigkeiten entspricht. Dazu muss der Staat durch schulische und vorschulische Förderung, im Einzelfall auch durch finanzielle Unterstützung, beitragen. Was gehört zur sozialen Grundsicherung? In Deutschland z. B. die Sozialhilfe bzw. das durch die sog. Hartz-Reformen eingeführte Sozialgeld. Dazu kommt eine Absicherung gegen die finanziellen Folgen von Arbeitslosigkeit, Invalidität, Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Alter. Diese erfolgt in Deutschland weitgehend durch die Sozialversicherung (z. B. Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung). Seit 2003 gibt es in Deutschland die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Personen, die durch Alter oder Erwerbsminderung auf Dauer aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und ihren Lebensunterhalt allein nicht bestreiten können, erhalten eine am Bedarf orientierte soziale Leistung. Übrigens: Alle Systeme zur sozialen Sicherung, die finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, werden zusammengenommen als das soziale Netz bezeichnet. Es soll verhindern, dass z. B. Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind, ihr Existenzminimum nicht mehr decken können. Außerdem soll es die finanziellen Folgen, die etwa durch Krankheit, Alter oder auch durch die Erziehung von Kindern entstehen, abmildern. Legt das Grundgesetz soziale Grundrechte fest? Nein. Im Gegensatz zu anderen Verfassungen (z. B. Weimarer Reichsverfassung, Verfassung der DDR) beinhaltet das Grundgesetz keine sozialen Grundrechte wie das Recht auf Arbeit, Wohnung oder Bildung. Immer wieder (z. B. zu Zeiten hoher Arbeitslosigkeit) fordern verschiedene Interessengruppen, soziale Grundrechte (vor allem das Recht auf Arbeit) in der Verfassung zu verankern. Allerdings müsste der Staat z. B. bei einem in der Verfassung verankerten, einklagbaren Recht auf Arbeit bei hoher Arbeitslosigkeit entweder selbst Arbeitsplätze einrichten oder aber starke finanzielle Anreize (z. B. Zahlung des Lohns) geben, damit die Wirtschaft neue Arbeitsplätze schafft. Vor allem in Zeiten knapper Geldmittel der öffentlichen Haushalte wären ein Recht auf Arbeit oder andere soziale Grundrechte, die mit finanziellen Ansprüchen gekoppelt sind, nicht bezahlbar. Als Folge würden in der Bevölkerung der Unmut und die Enttäuschung über die Verfassung steigen. Diese Überlegungen veranlassten den Parlamentarischen Rat, bei der Formulierung des Grundgesetzes auf die Aufnahme sozialer Grundrechte ins Grundgesetz zu verzichten. Wer zahlt die meisten Sozialleistungen? Der weitaus größte Anteil der Sozialleistungen entfällt auf die Sozialversicherung (u. a. Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung). Unter Sozialleistungen werden alle Geld- und Sachleistungen des Staates und öffentlich-rechtlicher Körperschaften, aber auch von Unternehmen (z. B. betriebliche Altersvorsorge), verstanden, die an hilfebedürftige und anspruchsberechtigte private Haushalte fließen. Zu den weiteren wichtigen Bestandteilen des sozialen Netzes gehören in erster Linie die steuerfinanzierten Hilfen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld), die das Existenzminimum von Personen decken sollen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und keine finanzielle Unterstützung von Sozialversicherungsträgern bekommen sowie über kein Vermögen verfügen. Auch die steuerfinanzierten Leistungen für Eltern, die die finanziellen Belastungen durch Kinder abmildern sollen (Kindergeld, Elterngeld) zählen dazu. Weitere Elemente der sozialen Sicherung sind die Ausbildungsförderung für Schüler und Studenten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz BAföG genannt), die auch Kindern aus Familien mit geringem Einkommen einen guten Bildungsabschluss ermöglichen sollen, sowie das Wohngeld, ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Bürger mit geringem Einkommen. Wie viel wird für Sozialleistungen ausgegeben? Mitte des ersten Jahrzehnts im 21. Jahrhundert gab Deutschland für Sozialleistungen jährlich über 700 Mrd. Euro aus. Die Sozialleistungsquote, also der Anteil der Sozialleistungen am Bruttoinlandsprodukt, lag bei 33 %. Einen Anteil von mehr als zwei Dritteln an den Sozialleistungen hatten die Sozialversicherungssysteme, vor allem Renten- und Krankenversicherung. Die Ausgaben der Sozialversicherungen summierten sich in Deutschland im Jahr 2005 auf insgesamt rd. 500 Mrd. Euro. Allein der Anteil der deutschen Rentenversicherung betrug 2005 gut 230 Mrd. Euro (Bundesanstalt für Arbeit: über 50 Mrd. Euro). Im EU-Vergleich bewegten sich die deutschen Sozialausgaben auf einem hohen Niveau und wurden nur noch von Schweden und Frankreich übertroffen. Warum entstand der Sozialstaat? Die negativen sozialen Auswirkungen des wirtschaftlichen Liberalismus im Verlauf der Industrialisierung führten im 19. Jahrhundert zu der – vor allem von der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung vertretenen – Forderung, der Staat müsse stärker für die soziale Sicherheit des Einzelnen aufkommen. Diese Idee des Sozialstaats, der Freiheit und Fürsorge verbindet, wurde im 20. Jahrhundert in vielen Staaten realisiert, auch in Deutschland. Welches Land gilt als Musterbeispiel des Wohlfahrtsstaates? Schweden. Ab 1946 leitete Ministerpräsident Tage Erlander (1901–85) Reformen ein, die eine umfassende Versorgung der Bevölkerung (u. a. Ausbau der Rentenversicherung, umfassende Krankenversorgung, gleiche Bildungschancen) zum Ziel hatten. Wozu dient das Sozialbudget? Zur besseren Information über die Sozialpolitik des Staates. Seit 1968 wird in Deutschland ein Sozialbudget ausgearbeitet. Darin sind alle sozialen Leistungen dargestellt, untergliedert nach Institutionen (den Trägern der Sozialleistungen, z. B. Krankenversicherung), Funktionen (z. B. Gesundheit) und Finanzierung. Finanziert wird das Sozialbudget zu ca. 60 % aus Sozialbeiträgen, die knapp zur Hälfte von den Versicherten (vor allem Arbeitnehmern), ansonsten von den Arbeitgebern geleistet werden. Etwa 35 bis 40 % sind Zuweisungen, überwiegend aus öffentlichen Mitteln. Aufwendungen für Ältere und Hinterbliebene machen den größten Anteil am Sozialbudget aus; 2005 lag er bei 40 % (300 Mrd. Euro). Etwa ein Drittel entfällt auf Gesundheitsleistungen (2005: 250 Mrd. Euro). Die Sozialversicherung: Das Herzstück des Sozialstaats Die zwölf Bücher des Sozialgesetzbuchs SGB-Nummer Name I »Allgemeiner Teil« II »Grundsicherung für Arbeitsuchende« (Arbeitslosengeld II, oft als »Hartz IV« bezeichnet) III »Arbeitsförderung« (Arbeitslosengeld I) IV »Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung« V »Gesetzliche Krankenversicherung« VI »Gesetzliche Rentenversicherung« VII »Gesetzliche Unfallversicherung« VIII »Kinder- und Jugendhilfe« IX »Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen« X »Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz« XI »Soziale Pflegeversicherung« XII »Sozialhilfe« Was gehört alles zur Sozialversicherung? In Deutschland steht die Sozialversicherung auf fünf Säulen: Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Die Sozialversicherung verpflichtet große Teile der Bevölkerung, sich gegen existenzbedrohende Schäden zu versichern. Im Verlauf des 20. Jahrhunderts wurde das anfangs auf die Arbeiterschaft zugeschnittene System der Sozialversicherung auf weitere Berufsgruppen ausgedehnt und erfasst nun über 80 % der Erwerbspersonen, doppelt so viele wie vor 100 Jahren. Nach dem Solidaritätsprinzip zahlen alle Versicherten (bzw. deren Arbeitgeber) in eine gemeinsame Kasse, aus der dann denjenigen geholfen wird, die z. B. durch Krankheit oder Invalidität Einkommensausfall erleiden. Wann bekommt man Geld aus der Sozialversicherung? Bei Eintreten des Versicherungsfalls (z. B. durch Krankheit oder Erreichen des Rentenalters). Die Höhe der Zahlungen richtet sich nicht nur nach der individuellen Bedürftigkeit, sondern auch die zuvor durch den Versicherten (und seinen Arbeitgeber) erbrachten Zahlungen finden Berücksichtigung, z. B. in der Höhe der Rente oder des regulären Arbeitslosengeldes. Dabei wird jedoch ein gewisser sozialer Ausgleich vorgenommen. Die Sozialversicherung erfüllt also auch eine Versorgungsfunktion für Geringverdiener. Wie alt ist die deutsche Sozialversicherung? Die Sozialversicherung wurde in den 1880er Jahren im Deutschen Kaiserreich eingeführt. Reichskanzler Otto von Bismarck (1815–98, Reg. 1871–90) schuf mit den von ihm initiierten Sozialgesetzen einen ersten Versicherungsschutz gegen die Folgen von Krankheit (1883), Unfall (1884) sowie Invalidität und Alter (1889). Seine Motive waren dabei keineswegs vorrangig soziale: Durch Erfüllung einiger Forderungen der Arbeiterbewegung wollte er die Arbeiter mit dem Staat versöhnen. Bismarcks Versuch, »mit Zuckerbrot und Peitsche« – Sozialgesetze für die Arbeiter, Härte gegen ihre politischen Vereinigungen – die Arbeiterschaft der Sozialdemokratie zu entfremden, scheiterte. Zudem löste die Sozialgesetzgebung nicht die »soziale Frage«, denn auch weiterhin gab es keinen Arbeitsschutz. Zudem linderten die Gesetze noch nicht die Folgen von Altersarmut, Arbeitslosigkeit, längerer Krankheit oder dem Tod des Familienernährers. Was steht im Sozialgesetzbuch? Das Sozialgesetzbuch (SGB) regelt die wesentlichen Bereiche des deutschen Sozialrechts. Seit 1969 arbeitet der Gesetzgeber an einem zusammenhängenden Gesetzeswerk, das die zahlreichen Einzelgesetze zusammenfasst. Das SGB enthält sowohl Regelungen über die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung, die früher in der Reichsversicherungsverordnung festgelegt waren, als auch über jene Teile des Sozialrechts, die nicht den Charakter einer Versicherung tragen, sondern als Leistungen staatlicher Fürsorge aus Steuermitteln finanziert werden. Insgesamt gliedert sich das SGB in bisher zwölf Bücher. Nach einem allgemeinen Teil im ersten Buch folgen z. B. Bücher über die Rentenversicherung oder über Kinder- und Jugendhilfe. In sich sind sie mit fortlaufenden Paragrafen, jeweils beginnend bei § 1, nummeriert. Gesetzestechnisch gilt daher jedes einzelne Buch als eigenständiges Gesetz. Wussten Sie, dass … die Knappschaftsversicherung für den Bergbau in Preußen Bismarck als Vorbild für seine Sozialgesetze diente? Die Knappschaftsversicherung war 1766 gegründet worden. 1883 die Beiträge zur Krankenversicherung zu zwei Dritteln von den Arbeitnehmern und zu einem Drittel von den Arbeitgebern bezahlt wurden? Die Beiträge betrugen 2–3 % des Lohns. 1889 Arbeitnehmer ab dem 70. Lebensjahr und 30 Beitragsjahren Anspruch auf Rente hatten? Die Altersrente betrug etwa ein Viertel des durchschnittlichen Jahreslohns in der Industrie. Rentenversicherung: Vorsorge für das Alter Was sind die drei Säulen der Altersvorsorge? Die gesetzliche Rentenversicherung, in der alle Arbeitnehmer pflichtversichert sind, die betriebliche Altersvorsorge und die private Altersvorsorge. Die private Altersvorsorge umfasst dabei alle Maßnahmen, die der Betroffene selbst ergreift, um nach dem Ende seiner Erwerbstätigkeit finanzielle Rücklagen oder Einkünfte zu haben. Vom Sparen über den Abschluss einer Lebensversicherung oder einer Leibrente bis hin zum Kauf einer Wohnung oder eines Hauses (als eigener Wohnraum oder zum Erzielen regelmäßiger Mieteinkünfte) gibt es vielfältige Möglichkeiten, privat Vorsorge fürs Alter zu treffen. Bei der betrieblichen Altersvorsorge ist es der Arbeitgeber, der für die Versorgung seiner Arbeitnehmer zusätzliche Mittel aufwendet, die über die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung hinausgehen. Entweder geschieht das, indem er in seiner Bilanz Rückstellungen für spätere Pensionszahlungen bildet, oder er zahlt Beiträge z. B. an eine Pensionskasse oder an eine Lebensversicherung. Seit dem Jahr 2002 hat jeder pflichtversicherte Arbeitnehmer einen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber, dass ein Teil seines Entgelts in Ansprüche auf eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt wird. Welche Modelle der Rentenversicherung gibt es? Im internationalen Vergleich werden zwei grundverschiedene Modelle der Rentenversicherung unterschieden: das der staatlichen Grundversorgung und das der öffentlich-rechtlichen Rentenversicherung. In Deutschland wird letzteres Modell praktiziert. Die finanzielle Basis dieser deutschen Rentenversicherung besteht aus Pflichtbeiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die durch staatliche Zuschüsse ergänzt werden. Die Berufstätigen führen einen bestimmten Anteil ihres Bruttoeinkommens an die Rentenkassen ab und finanzieren so die Zahlungen an die Rentner (auch als »Generationenvertrag« bezeichnet). Eine staatliche Grundversorgung gibt es u. a. in Dänemark oder auch in Großbritannien und den Niederlanden. Hier legt der Staat mit einer durch Steuern finanzierten Volksrente, die jedem Bürger zusteht, die Basis der Rentenversicherung. Der Einzelne kann dann seine persönliche Rente durch private Beitragszahlungen zusätzlich aufstocken. In Deutschland wurde mit der sog. Riester-Rente 2002 ein solches Element der privaten Vorsorge eingeführt. Wer ist gesetzlich rentenversichert? Alle, die gegen Entgelt oder zur Ausbildung beschäftigt sind, müssen sich in der Rentenversicherung versichern. Sie ist eine sog. Pflichtversicherung. Der Beitrag richtet sich nach der Höhe des Einkommens, oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze steigt er allerdings nicht mehr an. Anders als bei der Krankenversicherung bleibt die Versicherungspflicht aber auch bei sehr hohen Verdiensten bestehen. Grundsätzlich steht es jedem, der nicht pflichtversichert ist, frei, sich trotzdem freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern. Wie hoch ist meine Rente? Das ist abhängig von der Höhe der eigenen Beiträge und den anrechnungsfähigen Versicherungsjahren. Allerdings besteht keine unmittelbare Verbindung zwischen Beiträgen und Leistungen (wie etwa bei vielen privaten Versicherungen). Weil die heutigen Beitragszahler nicht für sich selbst, sondern für die heutigen Rentner einzahlen (»Generationenvertrag«), richtet sich die Höhe ihrer Beiträge nicht nach künftigen Auszahlungen, sondern nach dem jetzigen Finanzbedarf der Kasse. Die Höhe der Monatsrente wird nach der Rentenformel bestimmt. Sie ergibt sich aus individuellen und allgemeinen Faktoren. Über die individuellen Faktoren (Arbeitseinkommen, Versicherungsdauer, Eintrittsalter) kann der Einzelne die Höhe seiner Rente beeinflussen. Wie wird die Rente berechnet? Mithilfe einer Formel, die für den Laien recht kompliziert ist. Die persönlichen Entgeltpunkte (PEP) werden mit dem Rentenartfaktor multipliziert. Dabei setzen sich die PEP zusammen aus dem versicherten Arbeitsentgelt für ein Kalenderjahr, geteilt durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten für das gleiche Jahr, zusammengerechnet für das gesamte Arbeitsleben und mit dem sog. Zugangsfaktor multipliziert. Der Rentenartfaktor ist ein von staatlicher Seite festgelegter, veränderbarer Faktor. Das Ganze wird dann mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Darunter versteht man den Betrag, der einer monatlichen Altersrente entspricht, die sich aus den Beiträgen eines Durchschnittsentgelts innerhalb eines Kalenderjahres ergibt. Zum 1. Januar 2005 wurde die Formel um den sog. Nachhaltigkeitsfaktor ergänzt, der das sich verschlechternde Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern sowie die steigende Lebenserwartung berücksichtigt. Was verbirgt sich hinter der Riester-Rente? Eine staatlich geförderte, private Zusatzrente, benannt nach Bundesarbeitsminister Walter Riester (*1943, Amtszeit 1998–2002). Sie wurde zum 1. Januar 2002 eingeführt. Zusätzlich zur privat getätigten Einzahlung (mindestens 1 % des Bruttojahreseinkommens 2002, ab 2008 wenigstens 4 %) in Altersvorsorgeprodukte zahlt der Staat eine Grundzulage sowie eine Zulage pro Kind. Die Beiträge zur privaten Zusatzvorsorge können von der Steuer abgesetzt werden; dafür muss die Riester-Rente im Alter komplett versteuert werden. Die staatliche Zulage zur Riester-Rente erhält jedoch nur, wer in ein zertifiziertes Altersvorsorgeprodukt investiert. Dieses muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, z. B. muss es eine Kapitalgarantie enthalten, die besagt, dass zum Zeitpunkt der Auszahlung der Auszahlungsbetrag mindestens so hoch ist wie die Summe der eingezahlten Beträge. Die Zahlungen müssen daneben in Form einer lebenslangen Rente oder eines individuellen Auszahlungsplans erbracht werden. Wann hat man Anspruch auf eine Altersrente? Ab dem 65. Lebensjahr. Für jeden Monat, den jemand früher in Rente geht, werden 0,3 % der eigentlichen Rentenhöhe abgezogen. Ab 2012 soll das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben werden, um mehr Beitragszahler für die Rentenversicherung zu gewinnen und die Renten langfristig zu sichern. Denn aufgrund der demographischen Entwicklung (»Überalterung«) stieg die Zahl der Rentner seit Ende des 20. Jahrhunderts immer stärker an. Zudem haben Senioren eine höhere Lebenserwartung als noch Mitte des 20. Jahrhunderts. Welches Land führte als erstes eine Rentenversicherung ein? Das Deutsche Reich, und zwar 1889 als Teil der Sozialgesetze. 1908 folgten die Schweiz und Großbritannien, zwei Jahre später Frankreich, 1913 die Niederlande und Schweden. Nach dem Ersten Weltkrieg schufen auch Italien (1919) und Österreich (1927) eine Rentenversicherung. Die USA zogen 1935 nach, Japan 1942. Wussten Sie, dass … Löhne und Gehälter in Deutschland um mindestens 1,2 % steigen müssen, damit es zu einer Rentenerhöhung kommt? Dies war zuletzt 2002 der Fall, so dass die Renten zum 1. März 2003 angehoben wurden. bis zum 1. Januar 2005 Schüler und Studenten einen Teil ihrer Ausbildung als rentensteigernd anrechnen lassen konnten? Angerechnet wurden bis zu drei Jahre. zum 1. Januar 2005 die gesetzliche Rentenversicherung für Arbeiter und für Angestellte zusammengeführt wurde? Seitdem gibt es die Deutsche Rentenversicherung. Was sind Anrechnungszeiten? Lebensphasen, in denen der gesetzlich Rentenversicherte aus persönlichen Gründen keine Beiträge zur Rentenversicherung entrichten konnte, die aber trotzdem bei der Rentenhöhe rentensteigernd angerechnet werden. Zu den Anrechnungszeiten zählen u. a. Krankheitszeiten, in denen Krankengeld bezogen wurde, Mutterschutzfristen, Zeiten der Arbeitslosigkeit, in denen Arbeitslosengeld gezahlt wurde. Voraussetzung für eine Anrechnung ist, dass zuvor eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wurde. Kranken- und Pflegeversicherung: Schutz für alle Fälle Warum reguliert der Staat das Gesundheitswesen? Weil die Gesundheit des Einzelnen oder seiner Angehörigen nicht von seinen finanziellen Verhältnissen abhängen soll. Der Sozialstaat will vermeiden, dass wichtige Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit und/oder der Arbeitsfähigkeit (etwa das Einsetzen eines neuen Hüftgelenks oder der Kauf von Brillengläsern) an der finanziellen Situation des Betroffenen scheitern. Außerdem könnte sich eine möglichst flächendeckende Präsenz von Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern, die allen Einkommensgruppen nutzt, kaum ohne öffentliche Lenkung entwickeln. Das Gesundheitswesen umfasst alle staatlichen Einrichtungen, die der Gesundheit der Bevölkerung oder der Bekämpfung bzw. Vorbeugung von Krankheiten dienen. Dazu gehören zahlreiche gesetzliche Regelungen wie die Bundesärzteordnung, das Arzneimittel- und das Betäubungsmittelgesetz, aber auch der Arbeitsschutz und die auf Länderebene geregelte Krankenhausbedarfsplanung. Wie wird die Krankenversicherung finanziert? Je zur Hälfte aus Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Krankenkassen, die auch die Beitragshöhe (einheitlicher Prozentsatz des Bruttolohns) festlegen. Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt für alle Arbeitnehmer bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze sowie für Rentner, Arbeitslose, Wehrdienstleistende, Auszubildende und Studenten. Es besteht Wahlfreiheit, das heißt, jeder kann entscheiden, welcher Krankenkasse er angehören will. Wer darf sich privat krankenversichern? In einer privaten Krankenversicherung dürfen sich diejenigen versichern, für die keine Versicherungspflicht besteht, vor allem Selbständige und Freiberufler, Beamte sowie Arbeitnehmer und Angestellte mit hohem Einkommen. Daneben können sich auch gesetzlich Versicherte in Teilbereichen (beispielsweise Krankentagegeld, Chefarztbehandlung) privat zusatzversichern. Statt des Solidaritätsprinzips herrscht bei den privaten Krankenversicherungen das Prinzip der Risikoäquivalenz. Der Beitrag eines Versicherten richtet sich dabei nicht nach der Höhe seines Einkommens, sondern nach den statistisch zu erwartenden Kosten; dabei werden Alter, Geschlecht und der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Eintritts in die Versicherung berücksichtigt. Eine kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen gibt es nicht. Bei der privaten Krankenversicherung besteht allerdings die Möglichkeit, das Spektrum der Versicherungsleistungen nach individuellen Bedürfnissen zu gestalten. Woran krankt das Gesundheitswesen? In erster Linie am fehlenden Geld. Die Ausgaben steigen und eine Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge in gleichem Umfang ist schwer zu realisieren. Die Arbeitgeber entlasten die Krankenkassen bereits durch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall während der ersten sechs Wochen. Eine zusätzliche Verteuerung des Faktors Arbeit gefährdet weitere Arbeitsplätze und könnte bedeuten, dass noch weniger Beitragszahler das System tragen müssen. Eine einseitige Beitragserhöhung der Versicherten – die damit nominell mehr als die Hälfte der Beiträge zu leisten hätten – ist politisch schwer durchzusetzen. Zahlt der Krankenversicherte nur den Beitrag? Nein, die Finanzkrise des Gesundheitswesens hat nach und nach dazu geführt, dass die Krankenversicherten in Deutschland auf Umwegen zusätzlich belastet werden. Zu solchen Zusatzbelastungen zählen z. B.: Zuzahlung bei Medikamenten, Quartalsgebühr für Arztbesuche, Herausnahme einzelner Leistungen oder auch das Einsparen von Personal in den Krankenhäusern. Diese Maßnahmen führen u. a. dazu, dass der Patient trotz höherer Zahlungen weniger Leistung erhält. Möchte er die gleichen Leistungen weiterhin garantiert haben, geht das nur über eine private Zusatzversicherung, z. B. beim Zahnersatz. Wonach richten sich die Krankenkassenbeiträge? Nach dem Einkommen. Gemäß dem Solidaritätsprinzip zahlen die Bezieher höherer Einkommen bis zu einer bestimmten Grenze für die weniger Verdienenden mit. Familienmitglieder wie nicht verdienende Ehegatten und Kinder sind beitragsfrei mitversichert (Familienversicherung). In der Diskussion über eine Gesundheitsreform wurde erwogen, den Arbeitgeberanteil an den Beiträgen einzufrieren, um dadurch die Lohnnebenkosten zu senken. Umbau der Sozialsysteme: Weg aus der Krise? Wer ist in der Pflegeversicherung versichert? Alle Krankenversicherten. Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen sind zunächst automatisch bei ihrer Krankenkasse versichert. Der Beitrag beträgt 1,7 % vom Verdienst und wird vom Einkommen oder der Rente abgezogen. Versicherte und Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung zahlen jeweils die Hälfte. Wie in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Familienangehörige kostenlos mitversichert. Kinderlose müssen seit 2005 zusätzlich 0,25% ihres Einkommens in die Pflegeversicherung zahlen. Ausgenommen sind alle unter 23 und über 64 Jahren sowie Bezieher von Arbeitslosengeld II. Freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse können die Pflege-Police auch bei einem Privatunternehmen abschließen. Privat Krankenversicherte müssen sich privat pflegeversichern. Die Privatkasse staffelt ihre Beiträge allerdings nach dem Alter. Auch die privaten Versicherungen müssen Kinder bis 20 Jahre beitragsfrei mitversichern, unterhaltsberechtigte Ehepartner höchstens zum halben Beitrag. Wann bekommt man Leistungen aus der Pflegeversicherung? Wenn eine sog. Pflegestufe festgestellt wird. Hierfür müssen Pflegebedürftige oder deren Angehörige einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Die Krankenkasse beauftragt einen Gutachter des medizinischen Dienstes mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Nach einem Hausbesuch und der Überprüfung eines sog. Pflegetagebuchs (Aufstellung der häuslichen Pflegeleistungen) empfiehlt der Gutachter der Kasse die Pflegestufe. Je nach Pflegestufe bestehen für Pflegebedürftige unterschiedliche Leistungsansprüche. Die Pflegestufe orientiert sich ausschließlich an den zeitlichen Anforderungen für die Pflege. Als pflegerische Leistungen gelten Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität (Grundpflege) sowie bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Warum muss der Sozialstaat umgebaut werden? Weil einige Bereiche des Sozialsystems nicht mehr richtig funktionieren. Seit Jahren geht die Zahl der Geburten zurück, die Bevölkerung wird immer älter, Kranken- und Rentenkassen verzeichnen hohe Defizite, die Arbeitslosigkeit lässt sich nur in geringem Maße abbauen. Die sog. Lohnnebenkosten sind durch die Sozialabgaben im internationalen Vergleich hoch und gefährden die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Um weiterhin eine gewisse soziale Grundversorgung zu garantieren, müssen diese Bereiche dringend reformiert werden. Wie lautet die Hauptkritik am Sozialstaat? Häufig wird bemängelt, dass durch Eingriffe in die Verteilung von Einkommen und Vermögen die individuelle Leistung nicht mehr belohnt werde, was zu einem allgemeinen Absinken der Leistungsbereitschaft führen könne. Diese Einwände, vor allem aber die leeren öffentlichen Kassen, lassen Politiker fast aller Parteien über eine Reduzierung sozialer Leistungen nachdenken. Kritiker bezeichnen dies als Abbau des Sozialstaates, Befürworter sprechen von einem notwendigen Umbau, ohne den der Sozialstaat zusammenbrechen werde. Warum ist der Umbau des Sozialstaats so schwer? Weil dabei vielfältige Bedürfnisse berücksichtigt werden müssen. Der soziale Friede könnte in Gefahr geraten, wenn sich der Umbau einzig und allein in Einsparungen erschöpft. Auch ist darauf zu achten, dass die zusätzlichen Lasten nicht einseitig nur auf die Arbeitnehmer verlagert werden. Da die soziale Durchlässigkeit in Deutschland als vergleichsweise gering gilt, ist die Chancengleichheit durchaus ausbaufähig. Denn: Menschen mit schwierigen Startbedingungen besitzen in Deutschland auch bei guten Leistungen schlechtere Aufstiegschancen als sozial Bessergestellte. Was bedeuten zu hohe Sozialabgaben? Sie führen zu hohen Lohnnebenkosten und zu Einkommenseinbußen bei den Arbeitnehmern (Unterschied zwischen brutto und netto). Nach Auffassung von Unternehmen und Wirtschaftsforschungsinstituten verteuern hohe Sozialabgaben die Löhne und behindern die Einstellung weiterer Arbeitnehmer, sie könnten sogar zu Entlassungen führen, so dass die Arbeitslosigkeit nicht zurückgehe. Dadurch verstärke sich die Finanzmisere der Sozialversicherungen, da sich zudem aufgrund der Überalterung der Bevölkerung die Zahl der Beitragszahler stetig verringere. Das wiederum würde wieder zu einer Erhöhung der Sozialabgaben und zum erneuten Beginn des Teufelskreises führen. Die Wirtschaft sowie Experten forderten daher eine Reform der Sozialversicherung, die zu einer Senkung der Sozialabgaben und damit zu einer Verbilligung des Faktors Arbeit beiträgt. Wie belasten die Sozialabgaben die öffentlichen Haushalte? Die Bundesländer bzw. Kommunen müssen bei schwacher Konjunktur und wachsender Arbeitslosigkeit ihre Sozialausgaben erhöhen. Dadurch steht kein Geld mehr für konjunkturbelebende Schritte und für Investitionen zur Verfügung, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen können. Daneben wird häufig kritisiert, dass Bürger soziale Leistungen bezögen, obwohl sie durchaus in der Lage seien, sich selbst zu versorgen. Dies lohne sich jedoch in vielen Fällen wegen des zu geringen Abstandes der Sozialleistung zu einem Einstiegslohn nicht. Wie soll der Sozialstaat reformiert werden? Zwar gibt es unterschiedliche Konzepte, doch sind sich (fast) alle in zwei Punkten einig: Der private Beitrag zur Alters- oder Gesundheitsvorsorge muss ausgebaut, die Unternehmen müssen durch eine Senkung der Lohnnebenkosten entlastet werden. Generell ist ein größerer privater Anteil bei Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung vonnöten. So könnten z. B. in der Krankenversicherung Grundleistungen und vom Versicherten finanzierte Wahlleistungen (z. B. die Zahlung von Krankengeld, Zahnersatz, Chefarztbehandlung) eingeführt werden. Auf diese Weise ließen sich die Sozialversicherungsbeiträge senken, was zur vermehrten Einstellung von Arbeitskräften führen könnte. Diese würden ebenfalls in die Sozialversicherung einzahlen, wodurch die Beiträge weiter sinken könnten. Andere Vorschläge sehen für die Rentenversicherung neben der bereits beschlossenen Erhöhung des Renteneinstiegsalters z. B. die Verringerung der Rentenhöhe oder größere Abstriche bei der Rente im Fall des Renteneinstiegs vor dem 65. Lebensjahr vor. Ebenso wird immer wieder erörtert, auch Beamte, Selbständige und Freiberufler in die Rentenversicherungspflicht einzubeziehen, was allerdings wiederum Rentenansprüche erwachsen ließe. Warum wurde die Pflegeversicherung eingeführt? Die Einführung der Pflegeversicherung 1995 wurde notwendig, weil die Sozialhilfeausgaben zu hohe Kosten bei den Kommunen verursachten. Immer mehr Personen nahmen Sozialhilfeleistungen in Anspruch, weil ihr Einkommen (z. B. als Rentner) nicht für die hohen Kosten der Pflege ausreichte. Bis 1995 wurde die Pflege aus Steuermitteln und vor allem aus Eigenmitteln finanziert. Was ist eine Grundsicherung? Die steuerfinanzierte Grundsicherung für jeden bedürftigen Bürger ist eines der Modelle, mit dem die Sozialausgaben und Sozialversicherungsbeiträge gesenkt werden sollen. Die nicht beitragsfinanzierten Sozialleistungen könnten dann weitgehend aufgegeben werden. Dadurch würden alle steuerpflichtigen Bürger, auch die Bezieher von Einkommen aus Immobilienbesitz oder Vermögen, zur Beitragszahlung herangezogen werden. Für die Alterssicherung wären die Leistungen aus der Rentenversicherung dann ein zusätzliches Einkommen. Welches ist der Grundgedanke der Bürgerversicherung? Dass alle Bürger mit allen Einkommen (also nicht nur Arbeitslohn, sondern auch Einkünfte aus Immobilienbesitz oder Vermögen) in die Finanzierung der Gesundheitsversorgung einbezogen werden. Dadurch soll das System der gesetzlichen Krankenversicherung, das durch Einnahmeausfälle in Finanznot geraten ist, vor weiteren Beitragssteigerungen und Leistungskürzungen bewahrt werden. Einige Modelle der Bürgerversicherung wollen dieses Modell auch auf die Rentenversicherung ausweiten. Arbeit: Sorge für den Lebensunterhalt Zu welcher Zeit galt körperliche Arbeit als unfein? In der Antike. Der freie Bürger verbrachte seine Zeit mit philosophischen und politischen Diskussionen – und ließ Sklaven für sich arbeiten. Die Menschen mussten schon immer arbeiten, um zu überleben. Abhängig vom gerade vorherrschenden Weltbild wurde die Tätigkeit des Arbeitens jedoch sehr unterschiedlich bewertet. Den christlich-abendländischen Gesellschaften des Mittelalters lag ein Verständnis von Arbeit zugrunde, das sich vor allem am Weltbild der Bibel orientierte: Dass der Mensch sein Überleben »im Schweiße seines Angesichts« sichern muss, wurde ganz allgemein als das Los aller Menschen betrachtet. Was änderte sich durch die Industrialisierung? Angesichts des technischen Fortschritts ab Ende des 18. Jahrhunderts sah man in der Arbeit zunehmend ein Mittel zur Befreiung des Menschen aus einem unzivilisierten Naturzustand. So ermöglichte etwa die Massenherstellung von Kleidung in den Fabriken das Überleben vieler in den kalten Jahreszeiten; die Erforschung der Gesetzmäßigkeiten der Natur führte zu Fortschritten in der Medizin und konnte viele Leben retten. Die fortschreitende Industrialisierung zog immer mehr Menschen vom Land in die Städte, wo sie gezwungen waren, ihre Arbeitskraft als Industriearbeiter zu verkaufen, häufig zu Löhnen, die nicht für den Lebensunterhalt ausreichten. Sicherungssysteme wie Kranken-, Arbeitslosen- oder Rentenversicherung gab es noch nicht. Andererseits bot die entstehende Industriegesellschaft – zumindest theoretisch – jedem Einzelnen unabhängig von seiner Herkunft die Möglichkeit zu sozialem Aufstieg. Zugleich traten alte Sicherungssysteme, z. B. die Familie oder die Handwerkszünfte, in den Hintergrund. Arbeit wurde zum entscheidenden Faktor für das Überleben und das Selbstverständnis des Einzelnen. Was wird als Beruf bezeichnet? Die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit, die auf speziellen Fähigkeiten und Kenntnissen gründet. Dieses Verständnis von Arbeit wurde vor allem durch das mittelalterliche Zunftwesen geprägt. Der einmal erlernte Beruf wurde meist bis zum Ende der Erwerbsfähigkeit ausgeübt, was eine starke Identifikation mit der ausgeübten Tätigkeit förderte. Die Mehrheit der Bevölkerung ging allerdings keinem Beruf im eigentlichen Sinn nach, sondern arbeitete in der Landwirtschaft. Dieses Bild änderte sich mit der Industrialisierung. Die Arbeit in den Fabriken und Manufakturen setzte weder Schulbildung noch Kenntnisse in einem Handwerksberuf voraus. Weit wichtiger als der Beruf wurde die Stellung, die man innerhalb des Produktionsprozesses einnahm (z. B. Arbeiter, Unternehmer, Selbständiger). Durch den technischen Fortschritt und die zunehmende Spezialisierung im Bereich der Industriearbeit entstanden viele neue Berufe. Was bedeutet Arbeit für eine Gesellschaft? Sie zwingt die Mitglieder einer Gemeinschaft zur Kooperation. Je ausgeprägter die Arbeitsteilung, desto größer die Notwendigkeit sich abzustimmen. Zugleich wirkt die Art, wie eine Gesellschaft Arbeit organisiert, auf das Leben ihrer Mitglieder zurück: Die räumliche Trennung von Arbeitsplatz und häuslichem Umfeld z. B. bewirkte tief greifende Veränderungen im Familienleben. Die Einstellung einer Gesellschaft gegenüber der Arbeit ist ein wichtiger Faktor für ihren wirtschaftlichen Erfolg und Ausdruck des vorherrschenden Wertesystems. So betrachtete z. B. der Calvinismus Arbeit als eine Art Gottesdienst und finanziellen Erfolg als Zeichen göttlicher Belohnung. Diese sog. protestantische Arbeitsethik, die sich ab Mitte des 16. Jahrhunderts u. a. in der Schweiz und in England verbreitete und später auch in den USA wirksam wurde, bildete eine ideale Grundlage für die Herausbildung und den Erfolg der kapitalistischen Wirtschaftsordnung. Seit wann ist Kinderarbeit bei uns verboten? Seit