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Kann sich eine Muslima scheiden lassen?

Theoretisch ist die Scheidung beiden Geschlechtern möglich. Während der Mann jedoch in der Regel keinerlei Gründe für seine Scheidungsabsicht angeben muss, ist der Rahmen für die Frau in diesem Zusammenhang sehr eng gesteckt. Sie kann sich nur auf wenige, genau vorgegebene Gründe stützen. Dazu zählen etwa eine längere unbegründete Abwesenheit des Mannes, seine Unfähigkeit, für ihren Unterhalt aufzukommen, aber auch Impotenz oder längere sexuelle Enthaltsamkeit seinerseits.

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