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Wie ist das Ehe- und Familienrecht geregelt?

Hier ist die Muslima dem Mann gegenüber klar benachteiligt. Dies beginnt bereits bei der Eheschließung. Eine unverheiratete Frau braucht einen Vormund, der ihre Wahl gutheißt und den Ehevertrag unterschreibt, ansonsten gilt die Ehe als ungültig.

Um die Verheiratung von Minderjährigen zu unterbinden, wurde überall ein Mindestheiratsalter für beide Geschlechter eingeführt. Damit soll gleichzeitig die hohe Geburtenrate gesenkt werden. Allerdings entzieht man sich dem in ländlichen Gegenden nicht selten, indem die Ehe zunächst nur in der Moschee geschlossen und erst bei Erreichen des notwendigen Alters auf dem Standesamt registriert wird.

Eher als ein Überbleibsel aus den kämpferischen Anfangszeiten des Islam muss das Recht des Mannes angesehen werden, mit bis zu vier Frauen gleichzeitig verheiratet zu sein. Ursprünglich als Versorgungsmöglichkeit für die zurückgebliebenen Kriegerwitwen gedacht, ist aus dieser Regelung ein generelles Recht für alle Männer erwachsen. Der Koran macht jedoch zur Bedingung, dass alle Frauen in jeder Hinsicht gleich behandelt werden müssen. Wenige Verse später wird genau diese anspruchsvolle Grundvoraussetzung jedoch für mehr oder weniger unmöglich erklärt.

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