Wer prüft die Haushaltsführung?
Wer prüft die Haushaltsführung? Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsführung unterliegen der Prüfung des Bundesrechnungshofes; die politische Kontrolle erfolgt durch das Parlament. Der Bundesrechnungshof mit Sitz in Bonn ist von der Bundesregierung unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Die Bundesoberbehörde überprüft auch die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Bundesbetriebe. Die Mitglieder sind wie Richter unabhängig, können aber keine Sanktionen verhängen, wenn sie Verstöße feststellen. Auf Länderebene findet der Bundesrechnungshof seine Entsprechung in den Landesrechnungshöfen.