Was besagt die Fünfprozentklausel?
Was besagt die Fünfprozentklausel? Die deutsche Wahlgesetzgebung sieht seit 1949 für die Bundestagswahl eine Fünf-Prozent-Sperrklausel vor: Nur Parteien, die mindestens 5 % der Zweitstimmen oder aber drei Direktmandate auf sich vereinigen können, sind nach der Wahl im Parlament vertreten. Diese Bestimmung soll verhindern, dass im Bundestag viele kleine Splitterparteien sitzen, die die Regierungsbildung und die Abstimmungsverfahren erschweren. Damit zog man die Konsequenz aus der Instabilität der Weimarer Republik, in deren Parlament teilweise über zehn Parteien vertreten waren.