Wer darf ein Gericht anrufen?

Wer darf ein Gericht anrufen? Jeder Bürger, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt. Artikel 19 Absatz 4 GG garantiert den Bürgern, dass sie auch dann den Rechtsweg beschreiten dürfen, wenn die öffentliche Gewalt ihre Rechte verletzt. Bei vermeintlichem Verstoß gegen ein Grundrecht kann ein Bürger das Bundesverfassungsgericht anrufen.