Muss ein Vertrag schriftlich geschlossen werden?

Muss ein Vertrag schriftlich geschlossen werden? Nein, es ist prinzipiell unerheblich, ob ein Vertrag schriftlich fixiert ist oder ob er allein auf einer mündlich getroffenen Vereinbarung beruht. Ausnahmen bilden Grundstückskaufvertrag, Bürgschaftserklärung und Abzahlungskauf. Unabhängig davon, wie zweckmäßig es jeweils erscheinen mag: Für den Kauf eines Gebrauchtwagens oder die Anmietung von Wohnraum genügt eine formlose Übereinkunft ebenso wie für den täglichen Einkauf im Supermarkt. Die Rechtskraft setzt allerdings voraus, dass Käufer und Verkäufer geschäftsfähig, das heißt mindestens sieben Jahre alt sind. Diese Bedingung allein genügt jedoch bei Minderjährigen nicht. Vielmehr müssen hier die Eltern einem Kauf zustimmen, es sei denn, der Kaufpreis bewegt sich im Rahmen des Taschengelds, das dem Sprössling zur freien Verfügung steht.