Wissensbibliothek
Was passiert mit den gewonnenen Daten?
Sie werden in einer Datenbank gespeichert, wo sie für kriminaltechnische Ermittlungen zur Verfügung stehen. Die rechtlichen Grundlagen dafür schuf der Bundesgerichtshof im September 1990, als er den genetischen Fingerabdruck als Beweismittel in Strafprozessen zuließ. Strenge Richtlinien gewährleisten dabei einen optimalen Datenschutz. So können DNA-Analysen nur auf richterliche Anordnung durchgeführt werden. Proben von Personen werden in den Labors anonymisiert, analysiert und in der Datenbank abgespeichert; damit ist sichergestellt, dass DNA-Profil und Name der Person getrennt bleiben. Die Proben und die daraus isolierte DNA dürfen für keinen anderen Zweck (auch nicht für Forschungszwecke) benutzt werden.
Seit 1998 wird in Deutschland sukzessive eine DNA-Datenbank (DNA-Analyse-Datei, DAD) aufgebaut, in der DNA-Profile aus Spuren von ungeklärten Kriminalfällen und Muster von Tatverdächtigen und Straftätern gesammelt und verglichen werden. Bislang sind in dieser Datei des Bundeskriminalamts die DNA-Profile von rund 25 000 Personen und etwa 38 000 Tatortspuren von ungeklärter Herkunft gesammelt, täglich kommen 300 neue Datensätze hinzu.
Übrigens: Aus dem DNA-Profil lassen sich keinerlei Informationen über konkrete Erbeigenschaften einer Person gewinnen, also auch keine Informationen über Erbkrankheiten oder genetische Defekte, die eventuell zu Krankheiten führen könnten. Dennoch machen in den Medien zuweilen Schlagworte wie »der gläserne Mensch« oder »die totale Überwachung« die Runde – zu Unrecht.
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