Geht alle Macht vom Volke aus?
Geht alle Macht vom Volke aus? In einer richtigen Demokratie geht die Macht immer vom Volke aus. In der Schweiz aber werden die Bürger besonders stark und direkt in die politische Willensbildung eingebunden. Wenn 50 000 Bürger (oder acht Kantone) es verlangen, müssen Gesetze der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt werden. Bei Verfassungsänderungen auf zentraler oder auf kantonaler Ebene sieht die Verfassung stets einen Volksentscheid vor. 1992 lehnte z. B. die Mehrheit der Schweizer den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ab, obwohl die meisten Parteien und die Regierung für eine Mitgliedschaft waren. Im deutschen Grundgesetz wurde auf direktdemokratische Elemente verzichtet, um das Volk nicht wie in der Weimarer Republik (1919–33) der Agitation von Feinden der Demokratie auszusetzen. Allerdings wurden im letzten Jahrzehnt auf kommunaler und Landesebene Bürgerbegehren und Bürgerentscheide eingeführt.