1. 1. 1957

1. 1. 1957 BRD Gemäß dem Luxemburger Saarvertrag vom 27. 10. 1956 wird das Saarland als zehntes Bundesland in die Bundesrepublik eingegliedert. Grundlage dafür ist das Ergebnis einer Volksabstimmung vom 23. 10. 1955. Der wirtschaftliche Zusammenhang mit Frankreich wird aufgehoben, das sich jedoch Bezugsrechte für ein Drittel der saarländischen Kohleproduktion sichert.