12. 6. 1964
12. 6. 1964 DDR/Sowjetunion Die Sowjetunion und die DDR schließen einen auf 20 Jahre befristeten „Vertrag über Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit“. Der Vertrag geht vom Bestehen zweier souveräner deutscher Staaten aus, betrachtet Berlin (West) als selbständige politische Einheit und verpflichtet zu gegenseitigem militärischem Beistand. Westmächte und BRD lehnen die Dreistaatentheorie (zwei deutsche Staaten und ein unabhängiges West-Berlin) ab und betonen den Alleinvertretungsanspruch der BRD.