1. 1. 1900

1. 1. 1900 Deutsches Reich Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) wird eingeführt: Erste und zukunftweisende Privatrechtssammlung für sämtliche deutschen Länder. Das BGB löst das seit 1794 geltende Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten ab.