19. 9. 1941
19. 9. 1941 Deutsches Reich Entsprechend einer Polizeiverordnung vom 1. 9. werden alle Juden zum Tragen des „Judensterns“ gezwungen. Gleichzeitig wird Juden verboten, ihren Wohnsitz ohne Genehmigung zu verlassen. Im kommenden Monat wird diese Anordnung durch ein generelles Auswanderungsverbot verschärft. Die Maßnahmen werden von der nationalsozialistischen Führung zur Vorbereitung des geplanten systematischen Massenmords an der jüdischen Bevölkerung eingeleitet. Bereits am 3. 9. waren im Konzentrationslager Auschwitz Häftlinge durch „Probevergasungen“ ermordet worden, die der Entwicklung eines Massentötungsverfahrens dienten.