25. 7. 1532
25. 7. 1532 Deutsches Reich Kaiser Karl V. erhebt die „Constitutio Criminalis Carolina“ (Peinliche Halsgerichtsordnung) zum Reichsgesetz. Dieses letzte große Gesetzgebungswerk eines deutschen Königs ist das erste allgemeine Strafgesetz mit Strafgerichtsordnung und bleibt bis ins 18./19. Jahrhundert in Kraft.