27. 1. 1877
27. 1. 1877 Deutsches Reich Das Gerichtsverfassungsgesetz tritt in Kraft. Es hebt u. a. die Patrimonialgerichtsbarkeit auf, die vorsah, dass ein Grundherr über seine Grundhörigen Recht sprechen konnte.
27. 1. 1877 Deutsches Reich Das Gerichtsverfassungsgesetz tritt in Kraft. Es hebt u. a. die Patrimonialgerichtsbarkeit auf, die vorsah, dass ein Grundherr über seine Grundhörigen Recht sprechen konnte.