27. 6. 1884
27. 6. 1884 Deutsches Reich Der Reichstag nimmt als zweites der Bismarck'schen Sozialversicherungsgesetze das Unfallversicherungsgesetz an. Dadurch werden Arbeiter vom Unternehmer automatisch gegen Betriebsunfälle versichert.
27. 6. 1884 Deutsches Reich Der Reichstag nimmt als zweites der Bismarck'schen Sozialversicherungsgesetze das Unfallversicherungsgesetz an. Dadurch werden Arbeiter vom Unternehmer automatisch gegen Betriebsunfälle versichert.