28. 3. 1896
28. 3. 1896 Deutsches Reich In Sachsen wird das Dreiklassenwahlrecht eingeführt. Es löst das seit 1861 geltende Zensuswahlrecht ab. Diese Einschränkung des Wahlrechts stellt eine Reaktion auf die Wahlerfolge der Sozialdemokraten seit 1890 dar.