7. 12. 1899

7. 12. 1899 Deutsches Reich „Lex Hohenlohe“: nach Kanzler Chlodwig Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst benanntes Gesetz, das die Verbindung politischer Vereine untereinander gestattet. Das bislang geltende Verbot richtete sich gegen die Sozialdemokratie.