13. 3. 1993

13. 3. 1993 Deutschland Die Bundesregierung, die oppositionelle SPD und die Ministerpräsidenten der Bundesländer einigen sich auf einen Solidarpakt zur Finanzierung der Kosten für die deutsche Einheit. Durch die Neuregelung des Länder-Finanzausgleichs und des Umsatzsteueraufkommens wird der Bund – und damit der Steuerzahler – zum Hauptträger der Einheitskosten. So wird u. a. ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 7,5% auf das zu versteuernde Einkommen der Berufstätigen in den alten Bundesländern vereinbart.