18. 1. 1828
18. 1. 1828 Deutschland Bayern und Württemberg schließen einen Zollvertrag, der am 1. 7. in Kraft tritt. Eine ähnliche Zollregelung vereinbart Preußen mit Hessen-Darmstadt. Die Verträge markieren nach entsprechenden Vorläufern in anderen deutschen Staaten eine Etappe auf dem Weg zur deutschen Zolleinheit (Zollverein 1834).