1233
1233 Deutschordensstaat Die Kulmer Handfeste regelt die rechtliche Stellung der Untertanen des Deutschordensstaates: der Orden ist Eigentümer von Grund und Boden, die Bauern genießen persönliche Freiheit und Freizügigkeit.
1233 Deutschordensstaat Die Kulmer Handfeste regelt die rechtliche Stellung der Untertanen des Deutschordensstaates: der Orden ist Eigentümer von Grund und Boden, die Bauern genießen persönliche Freiheit und Freizügigkeit.