1086

1086 England Auf Verlangen des ersten englischen Normannenkönigs Wilhelm I. wird das „Domesday Book“ (Gerichtstagebuch) abgefasst. Es stellt eine allgemeine Bestandsaufnahme des Landbesitzes in den 34 „shires“ (Grafschaften) dar. Dem normannischen Königtum dient es als Grundlage eines zentralistischen Verwaltungssystems.