24. 3. 1999

24. 3. 1999 Großbritannien/Chile Die Lordrichter entscheiden als höchste britische Gerichtsinstanz, dass der chilenische Ex-Diktator weiterhin unter Arrest in Großbritannien bleiben muss, bis über die Frage seiner Auslieferung an Spanien entschieden ist. Der frühere Staatschef habe keinen Anspruch auf Immunität: Aufgrund der britischen Rechtslage dürfe er allerdings nur für Straftaten zur Rechenschaft gezogen werden, die vor 1988 geschehen seien.