18. 4. 1951

18. 4. 1951 International Frankreich, die Bundesrepublik, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg treten dem Vertrag zur Bildung der „Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl“ (EGKS) bei. Die auf den Schuman-Plan von 1950 zurückgehende Montanunion legt die Grundlagen für einen gemeinsamen Markt für Kohle und Stahl und bedeutet einen ersten Schritt zur europäischen Einigung. Die „Hohe Behörde“ als wichtigstes Organ erhält supranationale Hoheitsrechte und löst die Internationale Ruhraufsichtsbehörde ab.