30. 5. 1849
30. 5. 1849 Preußen Dreiklassenwahlrecht eingeführt: Dieser Wahlmodus soll die Vorherrschaft der Besitzenden im Abgeordnetenhaus sichern (gilt bis 1918).
30. 5. 1849 Preußen Dreiklassenwahlrecht eingeführt: Dieser Wahlmodus soll die Vorherrschaft der Besitzenden im Abgeordnetenhaus sichern (gilt bis 1918).