529, Römisches Recht aufgezeichnet
529, Römisches Recht aufgezeichnet Byzanz „Codex Justinianus“: Kaiser Justinian I. lässt als Grundlage des römischen Rechts alle seit Kaiser Hadrian (117 – 138) erlassenen Kaiseredikte aufzeichnen und redigieren. Mit einigen Ergänzungen wird dieses „Corpus juris civilis“ als Sammlung aller Zivil- und Strafgesetze für fast eineinhalb Jahrtausende das verbindliche Lehrbuch der klassischen Jurisprudenz.