1059

1059 Rom Papst Nikolaus II. erlässt das Papstwahldekret, nach dem die Besetzung des Heiligen Stuhls im Prinzip dem Kardinalskollegium überlassen werden soll. Das Dekret steht zwar nicht offiziell im Widerspruch zu den Mitspracherechten des deutschen Königs (bzw. Kaisers), da es sie erwähnt. Sie sind aber absichtlich unklar definiert und bedeuten einen ersten Versuch der Kurie, sich aus der Abhängigkeit vom deutschen Herrscher zu lösen.