Als Depot bezeichnet man bei einem Kreditinstitut verwahrte Wertsachen (Wertgegenstände und Wertschriften). Ein geschlossenes Depot umfasst verschnürte, versiegelte oder verplombte Verwahrstücke wie Gold oder Urkunden, die die Bank im Tresor aufbewahrt. Ein offenes Depot enthält v. a. Wertpapiere Dritter, zu denen die Bank Zugang hat.
Das Depotgeschäft der Banken umfasst die Verwahrung und Verwaltung der im Depot befindlichen Wertpapiere. Bei einem so genannten Streifbanddepot werden die Wertpapiere in speziellen Hüllen und mit genauer Bezeichnung der Berechtigten und der Art der Wertpapiere gesondert aufbewahrt. Bei der Sammelverwahrung werden Stücke derselben Wertpapier-Gattung zu einem Sammelbestand vereinigt, der in der Regel bei einer Wertpapiersammelbank verwaltet wird.
Für die Depotverwaltung (z. B. Führung der Depotkonten oder Gutschrift von Zinserträgen und Gewinnanteilen) erheben die Banken Depotgebühren, die sich nach der Depotart und bei festverzinslichen Titeln nach dem Nennwert, bei Aktien nach dem Kurswert richten.
Depothandel ist eine spezielle Form des Kommissionsgeschäfts. Kommissionsgeschäft wiederum nennt man ein Rechtsgeschäft, bei dem ein Kaufmann (Kommissionär) Waren oder Wertpapiere im Auftrag eines anderen (Kommittenten) einkauft oder verkauft. Liegt einem Kommissionsgeschäft ein auf Dauer abgeschlossener Vertrag zwischen dem Kommissionär und dem Kommittenten zugrunde und unterhält der Kommissionär ein Kommissionslager (Depot), aus dem die Kunden beliefert werden, spricht man von Depothandel.