Ad–hoc–Publizität
- Grammatik
- Femininum
- Sachgebiet
- Börse
Bedeutung
Verpflichtung von Aktiengesellschaften, Informationen, die eine Änderung des Börsenkurses verursachen könnten (z. B. Übernahmeangebote, Abweichungen vom wirtschaftlichen Gesamtergebnis einer Aktiengesellschaft), unverzüglich bekannt zu machen