Ad–hoc–Publizität

Grammatik
Femininum
Sachgebiet
Börse

Bedeutung

  1. Verpflichtung von Aktiengesellschaften, Informationen, die eine Änderung des Börsenkurses verursachen könnten (z. B. Übernahmeangebote, Abweichungen vom wirtschaftlichen Gesamtergebnis einer Aktiengesellschaft), unverzüglich bekannt zu machen