Akkusationsprinzip
Ak|
- Grammatik
- Neutrum
- Herkunft
- < lat. accusatio »Anklage, Anschuldigung«
- Sachgebiet
- Rechtsw.
Bedeutung
im Strafprozessrecht gültiges Prinzip, nach dem das Gericht ein Strafverfahren erst übernimmt, nachdem die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat