Akte
- Grammatik
- Femininum
- Herkunft
- < lat. acta »Handlungen, Taten«; → Acta
Bedeutung
schriftl. Unterlagen eines geschäftl. od. gerichtl. Vorgangs; Sy Akt (1); Gerichts~, Polizei~, Prozess~; jmdn. in den ~n führen Unterlagen über ihn besitzen; etwas zu den ~n legen zu den schon vorhandenen, gesammelten Schriftstücken über den gleichen Vorgang od. (fig.) als erledigt betrachten
- Gerichts~, Polizei~, Prozess~; jmdn. in den ~n führen
- Unterlagen über ihn besitzen
- etwas zu den ~n legen
- zu den schon vorhandenen, gesammelten Schriftstücken über den gleichen Vorgang od. (fig.) als erledigt betrachten