Akte

Grammatik
Femininum
Herkunft
< lat. acta »Handlungen, Taten«; → Acta

Bedeutung

  1. schriftl. Unterlagen eines geschäftl. od. gerichtl. Vorgangs; Sy Akt (1); Gerichts~, Polizei~, Prozess~; jmdn. in den ~n führen Unterlagen über ihn besitzen; etwas zu den ~n legen zu den schon vorhandenen, gesammelten Schriftstücken über den gleichen Vorgang od. (fig.) als erledigt betrachten

    • Gerichts~, Polizei~, Prozess~; jmdn. in den ~n führen
    • Unterlagen über ihn besitzen
    • etwas zu den ~n legen
    • zu den schon vorhandenen, gesammelten Schriftstücken über den gleichen Vorgang od. (fig.) als erledigt betrachten