Baisseklausel
Baisse|
- Aussprache
- [bɛ:s–]
- Grammatik
- Femininum
- Herkunft
- < frz. baisse »Senkung, Abstieg«
- Sachgebiet
- Wirtsch.
Bedeutungen
Handelsklausel, nach der der Käufer zurücktreten darf, wenn er die Ware von anderer Seite billiger beziehen kann
Handelsklausel, nach der Preisnachlässe, die in der Zeit zwischen Vertragsabschluss u. Lieferungstermin eintreten, zugunsten des Käufers bei der Preisgestaltung berücksichtigt werden