Common Law

Com|

Aussprache
[kɔ̣mən lɔ:]
Grammatik
Neutrum
Herkunft
engl., »allgemeines Recht«
Sachgebiet
Rechtsw.

Bedeutung

  1. das durch den Gebrauch vor ordentlichen Gerichten weiterentwickelte u. kodifizierte engl. Gewohnheitsrecht