Exceptio
Ex|
- Grammatik
- Femininum
- Herkunft
- lat., »Ausnahme«
- Sachgebiet
- Rechtsw.
Bedeutung
Bestreiten der in der Klage vorgebrachten Behauptung durch Anführen gegenteiliger beweiskräftiger Tatsachen, Einrede
Ex|
Bestreiten der in der Klage vorgebrachten Behauptung durch Anführen gegenteiliger beweiskräftiger Tatsachen, Einrede