Extrahent

Ex|

Grammatik
Maskulinum
Herkunft
< lat. extrahens, Part. Präs. zu extrahere »herausziehen«
Sachgebiet
Rechtsw.

Bedeutungen

  1. jmd., der etwas extrahiert, herausschreibt

  2. jmd., auf dessen Antrag eine Verfügung erlassen wird

    〈Rechtsw.〉