Extrahent
Ex|
- Grammatik
- Maskulinum
- Herkunft
- < lat. extrahens, Part. Präs. zu extrahere »herausziehen«
- Sachgebiet
- Rechtsw.
Bedeutungen
jmd., der etwas extrahiert, herausschreibt
jmd., auf dessen Antrag eine Verfügung erlassen wird
〈Rechtsw.〉
Ex|
jmd., der etwas extrahiert, herausschreibt
jmd., auf dessen Antrag eine Verfügung erlassen wird
〈Rechtsw.〉