Instanz
In|
- Grammatik
- Femininum
- Herkunft
- < mhd. instancie < mlat. instantia »(drängendes) Daraufbestehen; beharrl. Verfolgung einer Gerichtssache; zuständige Stelle, vor der man sein Begehren vorträgt«
- Sachgebiet
- allg., Rechtsw.
Bedeutungen
zuständige Behörde
〈allg.〉
zuständige Stufe des gerichtl. Verfahrens; über die Arbeitsreform in erster ~ entscheiden
〈Rechtsw.〉
- über die Arbeitsreform in erster ~ entscheiden