Instanz

In|

Grammatik
Femininum
Herkunft
< mhd. instancie < mlat. instantia »(drängendes) Daraufbestehen; beharrl. Verfolgung einer Gerichtssache; zuständige Stelle, vor der man sein Begehren vorträgt«
Sachgebiet
allg., Rechtsw.

Bedeutungen

  1. zuständige Behörde

    〈allg.〉

  2. zuständige Stufe des gerichtl. Verfahrens; über die Arbeitsreform in erster ~ entscheiden

    〈Rechtsw.〉

    • über die Arbeitsreform in erster ~ entscheiden